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Herr Gutzwiller, das Verfahren gegen einen der Verdächtigen, den Deutschen Carsten Schmidt, ist abgeschlossen. Er wird wegen versuchtem Raub und vorsätzlicher Tötung angeklagt. Weshalb?
Jan Gutzwiller: Gemäss dem derzeitigen Stand der Ermittlungen war bereits am 14. Mai ein Raubüberfall auf die später getötete Familie geplant. Wären die Täter von der Familie in die Wohnung gelassen worden, hätten sie die Familie maskiert überfallen, mit einer Waffe in Schach gehalten und die Wohnung nach Geld durchsucht – oder Geld verlangt. Diesbezüglich sind auch alle Beteiligten geständig.
War da schon geplant, die Dubeys umzubringen?
Ob es bereits in dieser Nacht zu einem Tötungsdelikt gekommen wäre, ist umstritten. Jedenfalls wurde eine geladene Faustfeuerwaffe mitgeführt.
Wer hatte die Idee für die Tat? War es der perfide Plan von Ruth S.*?
Gemäss dem jetzigen Stand der Ermittlungen erscheint gesichert, dass die Idee zum Raub, zumindest in den Grundzügen, von der weiblichen Tatbeteiligten stammte.
Am 14. Mai scheiterte der Raub. Warum?
Weil seitens der Familie niemand auf das Klingeln der Täterschaft reagierte und die sich somit keinen Zugang zur Liegenschaft verschaffen konnte.
Was für konkrete Vorbereitungen hat Carsten Schmidt getroffen?
Er war an der Planung der Tat beteiligt und beschaffte sich im Vorfeld auch Utensilien, die für die Tat benötigt wurden. Wie zum Beispiel einen Overall und Handschuhe. Ausserdem ist ihm anzulasten, dass er sich am Tattag selber mit dem nötigen Tatwerkzeug, unter anderem eine Pistole, ausrüstete. Und: Er fuhr zusammen mit den beiden anderen männlichen Tatbeteiligten nach Grenchen SO, versuchte dort, in die Liegenschaft der Familie zu kommen.
Wer war noch an der versuchten Tat am 14. Mai beteiligt?
Auch die anderen drei Personen, die mit der Tat vom 5. Juni 2009 im Zusammenhang stehen, waren beteiligt. Allerdings ist zu sagen, dass die weibliche Person gemäss dem jetzigen Erkenntnisstand nicht am Tatort war.
Carsten Schmidt wurde zwei Mal wieder freigelassen. Was hat im September zu der erneuten Verhaftung geführt?
Ausschlaggebend dafür war, dass sich nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Anfang Juli 2009 neue Verdachtsmomente gegen ihn ergaben, die in Zusammenhang mit dem geplanten Raubüberfall vom 14. Mai standen. Die beiden männlichen Tatbeteiligten hatten ihn belastet, am geplanten Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein.
Die Ermittler fanden auf einer der Leichen DNA-Spuren von Carsten Schmidt. Wie ist das zu erklären?
Es gibt keine eindeutige Erklärung dafür, wie die DNA-Spuren des Angeklagten an den Tatort kamen. Einerseits ist eine Spurenübertragung denkbar. Das heisst, dass die DNA des Angeklagten durch die anderen Tatbeteiligten an den Tatort gelangt ist, beispielsweise durch Tatwerkzeuge. Anderseits ist aber auch nicht auszuschliessen, dass der Angeklagte nach der Tat am Ort des Geschehens war, eventuell um am Tatort nach weiteren Vermögenswerten zu suchen. Das ist aber nur eine Vermutung.
Carsten Schmidt hat ein Alibi für den Abend, an dem die Dubeys ermordet wurden. Wer entlastet ihn?
Zum einen wird der Angeklagte von den anderen mutmasslichen Tatbeteiligten ausdrücklich entlastet. Zum anderen konnte er nachweisen, dass er zur Tatzeit ein Skype-Telefonat nach Deutschland führte.
Seit dem grausamen Mord an der Grenchner Familie Dubey sind nun neun Monate vergangen. Wo stehen die Ermittlungen?
Im Moment finden die Detail-einvernahmen zur Tat vom 5. Juni 2009 statt, in denen es darum geht, die strafbaren Handlungen im Hinblick auf die Anklageerhebung noch einmal gezielt aufzuarbeiten. Im Weiteren sind Gegenüberstellungen der Tatbeteiligten untereinander geplant.
Was macht es schwierig?
Die Ermittlungen kommen gut voran. Das Hauptproblem besteht darin, dass die Angaben der mutmasslichen Tatbeteiligten zu den Geschehnissen vom 5. Juni 2009 in wesentlichen Punkten auseinandergehen, so zum Beispiel mit Bezug auf den Tatplan, den Tatablauf und die einzelnen Tatbeiträge.
Was war das Motiv für die Tat? Wovon gehen Sie aus?
Gemäss dem derzeitigen Stand der Ermittlungen war das Motiv finanzieller Natur.
Was für eine Strafe hat Carsten Schmidt zu erwarten?
Der gesetzliche Strafrahmen sieht für die schwerste Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
* Namen der Redaktion bekannt