Anklage gegen Mörder von Boi (†17) Kris V. (19) soll in geschlossene Anstalt

BADEN - Die 17-jährige Boi reist ins Tessin, um einen Jungen zu treffen - und begegnet ihrem Mörder. Für seine Tat soll Kris V. jetzt die Höchststrafe im Jugendstrafrecht kassieren.

  • Publiziert: 22.10.2012
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Kris V. (20) wurde wegen Mordes an Boi († 17) verurteilt.

(ZVG)

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau erhebt Anklage wegen Mord gegen Kris V. (19). Sie fordert in ihrer Anklageschrift die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt auf unbestimmte Zeit, einen Freiheitsentzug von 4 Jahren - die Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Ausserdem fordert sie eine ambulante Behandlung, die mit der geschlossenen Unterbringung zu verbinden ist.

Der damals 16-jährige Kris V. lernte Boi Ngoc Nguyen im Internet kennen. Chattete mit ihr, telefonierte danach oft mit der Stiftin. Im August 2009 solls zum ersten Treffen kommen. Boi reist nach Sessa ins Tessin.

Dort besitzen Kris Eltern eine Ferienwohnung. Am Abend unternahmen die beiden zusammen einen Spaziergang. Plötzlich fasste Kris den Entschluss, die 17-Jährige umzubringen. Boi habe ihn genervt, weil sie so viel geredet habe, gesteht er später der Polizei. Es habe aber keinen Streit und auch keine sexuellen Handlungen gegeben.

Mit einem Holzscheit erschlug er das Mädchen. Boi war wohl sofort tot – musste nicht leiden. In der Folge schleifte er die Leiche in ein Waldstück. Dort nahm er ihr einige Gegenstände ab und liess sie liegen. Ein paar ihrer Sachen streute er um die Leiche, andere nahm er nach Hause.

Erst 10 Monate später wird das Verbrechen aufgeklärt. Ein Wanderer findet ihre Knochen im Juni 2010 im Wald in Sessa. Kris wird erneut befragt, gesteht schliesslich den Mord.

Weil er zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt war, wird das Verfahren unter Anwendung der Jugendstrafprozessordnung durchgeführt. (num)

Beliebteste Kommentare

  • Rolf  Gurtner , Münsingen
    Klar, wir schliessen die Gefängnisse und weisen jeden Mörder in die Klinik ein, schliesslich kosten die Psychiater ja einen Bruchteil des Gefängnispersonals, oder? Unsere Verhätschelindustrie läuft auf Hochtouren. Strafen für Gewaltverbrechen müssen Wehtun, sonst schrecken sie nicht ab. Zwanzig Jahre Steinbruch wären das mindeste, für ein Menschenleben!!!
  • Meier  Daniel
    dass er Gegenstände von der Toten nach Hause nahm ist ein Indiz, dass er ein Serientäter wäre, wenn man ihn liese. Therapierbar ist er wohl kaum, denn nur eine Sorte Mensch bringt andere alleine darum um weil sie nerven.

Alle Kommentare (8)

  •   Heinz Knauser , z.Zeit in Thailand
    Jugend Strafrecht:
    Es ist zum heulen wie solch ein Mörder noch vom Gesetz geschützt wird.
    Was Er verdienen würde!
    Lebenslang!
    Er war ein kaltblütiger Totschläger, das ist ja bewiesen,
    Ein junges unschuldiges, leider auch naives Mädchen einfach mit einem Holzstück tot zu schlagen, noch kaltblütiger, abgebrühter geht es nicht!
    Wen bringt Er nach der Haft Verbüssung als nächstes um?
    Beispiele gibts ja genug davon!
    • 22.10.2012
    • 68
    • 3
  • Karl  Piller
    Unglaublich, da was von wegen Jugendstrafrecht zu hören! Nichts anderes als lebenslängliche Verwahrung hat dieser Typ verdient. Ein Mädchen umzubringen, weil es zu viel geredet habe und dann nur vier Jahr kassieren.
    • 22.10.2012
    • 99
    • 6
  • Sepp  Rimensberger
    Für solch einen Täter gibt es keine milde Strafe,in den Knast und zwar Lebenslänglich,der würde wieder Rückfällg.
    • 22.10.2012
    • 95
    • 6
  • Armella  Heller Baltensperger , via Facebook
    hoffen wir, dass hier die richter auch eine hohe strafe verhängen, wie beim fall von lucie.
    nur so kann endlich klarheit geschaffen werden, dass die täter auch weggesperrt werden und daher einige opfer weniger zu beklagen sind.
    jedes opfer ist ein opfer zu viel.
    den angehörigen wünsche ich in dieser schweren zeit der verhandlungen viel, viel kraft!
    • 22.10.2012
    • 75
    • 4
    • Elvis  Altherr , St Gallen , via Facebook
      hoffe ich auch, allerdings wird der Verteidiger auch hier dann vermutlich Einspruch erheben ... so wie bei Lucie dabei wäre der elektrische Stuhl für solche Sadisten, die übrigens nicht krank sondern einach nur ein Monster das einzig Richtige.. so wie in Amerika wo er im dümmsten entweder im Knast alt wird oder in der Todeszelle landet
      • 22.10.2012
      • als Kommentar auf Armella  Heller Baltensperger
      • 41
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  • Rolf  Gurtner , Münsingen
    Klar, wir schliessen die Gefängnisse und weisen jeden Mörder in die Klinik ein, schliesslich kosten die Psychiater ja einen Bruchteil des Gefängnispersonals, oder? Unsere Verhätschelindustrie läuft auf Hochtouren. Strafen für Gewaltverbrechen müssen Wehtun, sonst schrecken sie nicht ab. Zwanzig Jahre Steinbruch wären das mindeste, für ein Menschenleben!!!
    • Grimo  Steiner , via Facebook
      Beschweren Sie sich beim Gesetzgeber oder wählen sie entsprechend. Die Staatsanwaltschaft versucht hier das Maximum rauszuholen.
      • 22.10.2012
      • als Kommentar auf Rolf  Gurtner , Münsingen
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