Prozess gegen Samurai von Baden «Ich bin bereit für eine Therapie»

BADEN - Roland W.* verletzte einen Polizisten. Der «Samurai von Baden» handelte jedoch im Wahn.

  • Publiziert: 24.10.2012

In Hand- und Fussfesseln wird Roland W. (55) heute Morgen ins Bezirksgericht Baden geführt. Er muss vor dem Richter antraben, weil er im August vor einem Jahr einen Polizisten mit einem Katana-Schwert angegriffen und verletzt hat.

Damals musste die Sondereinheit Argus der Aargauer Polizei ausrücken, um den Mann mit einem Elektroschocker zu überwältigen. Seither sitzt Roland W. in der Psychiatrie (Blick.ch berichtete).

Heute vor Gericht zeigte sich nun: Roland W. leidet gemäss Gutachten unter einer schweren Geisteskrankheit: paranoide Schizophrenie. Er hört Stimmen, fühlte sich zum Zeitpunkt der Tat schwer bedroht. Das heisst: Er ist schuldunfähig, wird nicht bestraft.

Er bleibt in der Psychi

Frei kommt er deswegen aber nicht: Er sitzt weiterhin in der Psychiatrie, muss sich einer stationären Therapie unterziehen. Er muss Medikamente nehmen und versuchen, sich Schritt für Schritt auf eine soziale Integration vorzubereiten. Diese ist derzeit nicht möglich, da ihm gemäss Gutachten ein «soziales Umfeld» fehlt. 

Gemäss Gerichtspsychiater Josef Sachs ist es möglich, dass die Massnahmen gegen Roland W. einst gelockert werden, dass er ein einigermassen geregeltes Leben führen kann. Dies sei aber nur mit Medikamenten und mit regelmässiger Kontrolle möglich.

Roland W. selbst tut die Tat sehr leid. «Es war nicht in meinem Sinn, den Polizisten zu töten», sagte er. «Ich möchte mich bei allen entschuldigen.» Ihm gehe es heute zwar besser, doch er sei bereit für eine Therapie. «Man muss an sich arbeiten.»

Der Gerichtspräsident sagte in seinem Schlusswort: «Ich hoffe, dass sie bei der Therapie mitmachen, wenn sie irgendwann mal ein mehr oder weniger selbstständiges Leben führen wollen.»  (num/spi)

Beliebteste Kommentare

  •   Muster Hans , Bern
    Die Polizei setzt keine Elektroschocker sondern Destabilisierungsgeräte DSG ein. Ein Elektroschocker ist auch für die Polizei verboten. Ich hoffe es gibt eines Tages auch Medien mit Fachkompetenz.
    • 24.10.2012
    • 26
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  • Hans  Häberli , via Facebook
    Ah, wenn ein Psycho vor dem Richter auf Psycho mach ist er somit nicht schuldfähig, wird nicht bestraft und kann nach seiner "sozialen Integration" das Spiel wieder von vorn abziehen.

Alle Kommentare (5)

  • Hans  Häberli , via Facebook
    Ah, wenn ein Psycho vor dem Richter auf Psycho mach ist er somit nicht schuldfähig, wird nicht bestraft und kann nach seiner "sozialen Integration" das Spiel wieder von vorn abziehen.
  •   Muster Hans , Bern
    Die Polizei setzt keine Elektroschocker sondern Destabilisierungsgeräte DSG ein. Ein Elektroschocker ist auch für die Polizei verboten. Ich hoffe es gibt eines Tages auch Medien mit Fachkompetenz.
    • 24.10.2012
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  • Erna  Imhof , Phuket
    Also ich seh da einen Baseball-Schläger in seiner Hand oder irre ich mich? Zu hoffen ist,dass die Theraphie wirkt,alles andere muss man später abklären,






    • Beat  Fahrni
      Sie sehen richtig..... Aber vorher wars ein Samuraischwert! Und dieser Herr kann froh sein, noch unter uns zu sein, denn Notwehr und die Inkaufnahme des Todes dieses Psychophaten wäre absolut gerechtfertigt gewesen. Und alle, die sich über meinen vielleicht harten Kommentar ärgern, sollen doch mal vor so einem Herrn stehen, wenn er sein Samuraischwert schwingt.... Da gehts ums nackte Ueberleben, denn auch Polizisten sind nur Menschen mit sozialem Umfeld!
      • 24.10.2012
      • als Kommentar auf Erna  Imhof , Phuket
      • 17
      • 3
  • Eva  Evian
    Paranoide Schizophrenie und es fehlt ihm ein «soziales Umfeld». Dieser Mann tut mir leid. Klar, er verletzte einen Polizisten - trotzdem tut er mir leid.

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