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Über zwei Jahre lang hat Rustem B.* (64) auf diesen Tag gewartet. Auf den Tag, an dem er für seinen getöteten Sohn Gerechtigkeit erfährt.
Jetzt kann der pensionierte Maschinist aus Windisch AG nicht fassen, was er gestern vor dem Bezirksgericht Brugg AG erlebt. «Die Frau, die meinen Sohn totgefahren hat, ist freigesprochen worden», sagt er. «Und das Gericht sagt auch noch, dass mein Sohn selber schuld sei. Das ist zu viel für mich!»
Das Drama geschah am 28. November 2009 in Brugg. «Sadri wollte in die Stadt, um Geld abzuheben», erzählt sein Vater.
Um 13 Uhr parkiert Sadri B.* (36) an der Aarauerstrasse. Er will auf die andere Seite, überquert die Strasse neben dem Fussgängerstreifen – laut Anklage «in normaler Laufgeschwindigkeit». «Da laufen viele Leute drüber», sagt sein Vater.
Da kommt Dental-Kurierin Gabriele W.* (52) mit ihrem Renault Twingo um die Ecke, fährt über den Zebrastreifen und auf Sadri B. zu. «Sie hätte ihn sehen müssen», meint Rustem B. «Mein Sohn war 1,76 gross!»
Gabriele W. kracht laut Anklage mit «weniger als 50 km/h» in Sadri B. Der Familienvater wird anderthalb Meter hochgeschleudert, er schlägt mit dem Kopf an die Windschutzscheibe, fliegt über das Auto.
Freispruch für die Twingo-Fahrerin
«Ich habe ihn nicht gesehen. Erst, als er auf der Scheibe war», erklärt Gabriele W. gestern vor Gericht. Sie habe dann sofort gebremst.
Zu spät! Sadri B. wird mit schweren Kopfverletzungen ins Spital gebracht. «Wir gingen sofort zu ihm», erzählt sein Vater. «Leider war Sadri nicht mehr ansprechbar. Er starb kurz vor Mitternacht.»
Der LKW- und Baumaschinen-Chauffeur aus Birr AG hinterlässt Ehefrau Nekibe (36), mit der er zwölf Jahre verheiratet war, und die Söhne Ardit (14) und Arber (16). Sie sind untröstlich: «Sadri war alles für uns. Wir hofften, dass das Gericht sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.»
Aber die Verteidigerin von Gabriele W. wehrte sich beim Plädoyer knallhart: «Der Fussgänger ist ins Auto gelaufen.» So sah es auch das Gericht: Freispruch für die Twingo-Fahrerin. Sie habe keine Sorgfaltspflicht verletzt. Sadri B. sei «unvermittelt auf die Fahrbahn gelaufen». Er habe die Strasse ausserhalb des Fussgängerstreifens überquert.
*Namen der Redaktion bekannt
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