«Mein Sohn wurde totgefahren» Gericht sagt: selber schuld!

WINDISCH - AG - Neben dem Zebrastreifen ging Sadri B. († 36) über die Strasse. Er hinterlässt Ehefrau, Söhne und den Vater.

  • Publiziert: 21.02.2012, Aktualisiert: 22.02.2012
  • Von Ralph Donghi

Über zwei Jahre lang hat Rustem B.* (64) auf diesen Tag gewartet. Auf den Tag, an dem er für seinen getöteten Sohn Gerechtigkeit erfährt.

Jetzt kann der pensionierte Maschinist aus Windisch AG nicht fassen, was er gestern vor dem Bezirksgericht Brugg AG erlebt. «Die Frau, die meinen Sohn totgefahren hat, ist freigesprochen worden», sagt er. «Und das Gericht sagt auch noch, dass mein Sohn selber schuld sei. Das  ist zu viel für mich!»

Das Drama geschah am 28. November 2009 in Brugg. «Sadri wollte in die Stadt, um Geld abzuheben», erzählt sein Vater.

Um 13 Uhr parkiert Sadri B.* (36) an der Aarauerstrasse. Er will auf die andere Seite, überquert die Strasse neben dem Fussgängerstreifen – laut Anklage «in normaler Laufgeschwindigkeit». «Da laufen viele Leute drüber», sagt sein Vater.

Da kommt Dental-Kurierin Gabriele W.* (52) mit ihrem Re­nault Twingo um die Ecke, fährt über den Zebrastreifen und auf Sadri B. zu. «Sie hätte ihn sehen müssen», meint Rustem B. «Mein Sohn war 1,76 gross!»

Gabriele W. kracht laut Anklage mit «weniger als 50 km/h» in Sadri B. Der Familienvater wird anderthalb Meter hochgeschleudert, er schlägt mit dem Kopf an die Windschutzscheibe, fliegt über das Auto.

Freispruch für die Twingo-Fahrerin

«Ich habe ihn nicht gesehen. Erst, als er auf der Scheibe war», erklärt Gabriele W. gestern vor Gericht. Sie habe dann sofort gebremst.

Zu spät! Sadri B. wird mit schweren Kopfverletzungen ins Spital gebracht. «Wir gingen sofort zu ihm», erzählt sein Vater. «Leider war Sadri nicht mehr ansprechbar. Er starb kurz vor Mitternacht.»

Der LKW- und Baumaschinen-Chauffeur aus Birr AG hinterlässt Ehefrau Nekibe (36), mit der er zwölf Jahre verheiratet war, und die Söhne Ardit (14) und Arber (16). Sie sind untröstlich: «Sadri war alles für uns. Wir hofften, dass das Gericht sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.»

Aber die Verteidigerin von Gabriele W. wehrte sich beim Plädoyer knallhart: «Der Fussgänger ist ins Auto gelaufen.» So sah es auch das Gericht: Freispruch für die Twingo-Fahrerin. Sie habe keine Sorgfaltspflicht verletzt. Sadri B. sei «unvermittelt auf die Fahrbahn gelaufen». Er habe die Strasse ausserhalb des Fussgängerstreifens überquert.

*Namen der Redaktion bekannt

Ist es gut, dass mal ein Autofahrer freigesprochen wurde?»

Kommentare (21)

  • Kastriot  Hasani
    "Der Fussgänger ist ins Auto gelaufen" Jaja.... mir tut wirklich nur die Familie leid..... gerichtsfall hin oder her war ja klar das die schweizerin damit davonkommt.
    Ich nehme mal an das kaputte Auto muss die familie jetzt auch noch bezahlen?

    Mein tiefstes beileid der familie des verstorbenen.
    • 23.02.2012
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  • Fahrschule  Masoli , Zug
    Als Fahrschule muss ich es täglich erleben; iPod oder SMS bedienen und ohne irgendwo hinschauen, Rums auf die Straße raus! Das gesetzt betreffend fussgängervortritt ist klar geregelt!!! Vielleicht kann der Blick mal endlich das Gesetz abdrucken und vorallem den 2
    • 22.02.2012
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  • Marc  Scheidegger
    Jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit, muss ich um von der Bushaltestelle zum Bahnhof zu gelangen, die Strasse überqueren. Die Strasse ist dicht befahren, ein Fussgängerstreifen mit einer Ampel führt über die Strasse. Aus dem Bus steigen mit mir ca. 30 Leute. Vor der roten Ampel halten mit mir zusammen ca. 4 !!! Leute an und warten auf Grün, die Anderen hühnern bei Rot über die Strasse. Also nicht immer auf die Autofahrer!
    • 22.02.2012
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  • Abbas   Schumacher , Glaibasel
    Hoffe nicht, dass es so ist, dass Rustem B.* auf Geld gehofft hat bei dem Urteil?
    • 22.02.2012
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  • Abbas   Schumacher , Glaibasel
    Hoffe nicht, dass es so ist, dass Rustem B.* auf Geld gehofft hat bei dem Urteil?
    • 22.02.2012
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