Bei Festnahme erstickt Freispruch für Polizisten – Richterin «bestürzt»

  • Publiziert: 02.12.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

BADEN – Das Bezirksgericht Baden spricht die zwei Aargauer Polizisten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Trotzdem zeigte sich die Richterin über das Verhalten der Beamten bestürzt.

Den beiden Polizisten sei der Umgang mit in Bauchlage festgehaltenen Personen zu wenig beigebracht worden, begründete Einzelrichterin Andrea Staubli das Urteil. Auch für Einsätze mit psychisch Kranken seien sie nicht geschult gewesen.Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil ruhig hin. Die Erleichterung war ihnen und einigen im Gerichtssaal anwesenden Kameraden in Uniform anzusehen. Die Gerichtskosten übernimmt der Staat.Eine vom Verteidiger geforderte Entschädigung für die Angeklagten wurde jedoch abgelehnt. Die Anwältin der Familie des Opfers kündigte an, den Zivilweg zu beschreiten. Sie werde Beschwerde gegen das Urteil einreichen.Mann bei Festnahme ersticktDie beiden Regionalpolizisten sollten in den frühen Morgenstunden des 11. Septembers 2007 in Fislisbach AG einen 41-jährigen Mann zur Ruhe bringen, der einen psychotischen Schub von Schizophrenie erlitt.Seine Mutter hatte die Polizei gerufen, weil er keine Medikamente schlucken wollte. Der Mann hatte generell Angst vor Polizisten und sich vehement gegen die Festnahme gewehrt, worauf es zu einem minutenlangen Kampf kam.Die Polizisten konnten den Mann schliesslich in Bauchlage festhalten. Dabei erlitt er einen «lagebedingten Erstickungstod», wie das Institut für Rechtsmedizin in Bern (IRM) in einem im Juni 2008 veröffentlichten Gutachten festhielt.Richterin bestürzt über PolizistenDie beiden Regionalpolizisten könnten rechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, moralisch jedoch schon, sagte Richterin Andrea Staubli zum Schluss der Urteilsverkündung.Sie sei bestürzt darüber gewesen, dass sich die Polizisten weder bei der Familie entschuldigt noch ihr Bedauern über den Tod geäussert hatten. Sie seien sich zudem der Brisanz des lagebedingten Erstickungstodes nicht bewusst gewesen.Heute hatten zwei Kantonspolizisten ausgesagt, dass der Mann bei ihrem Eintreffen in Seitenlage gelegen sei. Das lasse vermuten, dass sich die beiden Kantonspolizisten untereinander abgesprochen hätten, hielt Staubli fest.Schlechtes Zeugnis für PolizeischuleIm Prozess kamen massive Mängel in der Ausbildung der Polizei ans Tageslicht. Einer der angeklagten Polizisten kannte die Gefahr des Erstickungstodes vor der verhängnisvollen Festnahme gar nicht. Der zweite Angeklagte war nur teilweise damit vertraut.Insgesamt fünf als Zeugen vorgeladene Polizisten wussten ebenfalls nichts über die Gefahr, dass eine in Bauchlage festgehaltene Person ersticken kann. Auch dem Vorgesetzten der beiden Angeklagten war nicht bewusst, das es auch ohne Druck auf den Körper zum Erstickungstod kommen kann. (SDA)

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