Endlich! Rasern soll das Auto entzogen werden

  • Publiziert: 04.05.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

SOLOTHURN –Traurig: Erst Raseropfer Lorena (†21) brachte ins Rollen, was längst überfällig ist: Autos einziehen, Blackbox – die Solothurner Regierung fährt jetzt schweres Geschütz auf.

In der Nacht auf den 8. November 2008 geschah es: Zwei Raser lieferten sich ein Rennen – und prallten gegen das unbeteiligte Auto, in dem Lorena (†21) sass. Sie starb. Die Solothurner Regierung setzte nach dem Horror-Unfall eine Arbeitsgruppe «Raser» ein. Diese präsentierte nun ihre Massnahmen, welche die Solothurner Regierung begrüsst und deren Umsetzung in Auftrag gegeben hat. Autos einziehenBlackbox einbauenStrafen verschärfenLernprogrammeRadarkontrollen an ausgewählten StreckenIm Detail: Die Polizei soll bei einem Raserdelikt – egal ob mit oder ohne Unfall – das Auto des Rasers «im Zweifelsfall» einziehen können. Nach einem vorübergehenden Entzug des Billetts wegen eines Raserdelikts soll eine sogenannte Blackbox ins Auto eingebaut wird. Diese zeichnet Daten wie Geschwindigkeit auf. Die Kosten zwischen 1800 Franken und 2400 Franken für den Einbau soll der Raser selber übernehmen.Im Strafrecht müsse die Strafe für ein Raserdelikt mit Todesfolge verschärft werden. Die Arbeitsgruppe teile die «in der Öffentlichkeit und unter Fachleuten weit verbreitete Ansicht, dass der Strafrahmen für fahrlässige Tötung nicht angemessen» sei. Drei Jahre Gefängnis trage schweren Raserdelikten ungenügend Rechnung.Raser sollen zudem zu Lernprogrammen verpflichtet werden. Die Arbeitsgruppe schlägt auch Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber Raserdelikten vor. Auf ausgewählten Strecken sollen ausserdem häufiger Geschwindigkeitskontrollen gemacht werden.Anklage auf vorsätzliche TötungTraurige Berühmtheit erlangten die beiden Raser Nekti T. (18) und Vedran B. (18), die sich unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung verantworten müssen. Zudem werden sie der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung sowie der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angeklagt. Die Solothurner Staatsanwalt stützt sich dabei auf ein verkehrstechnisches Gutachten.Dieses kam zum Schluss, dass die Schweizerin noch am Leben wäre, wenn sich der Lenker des unfallverursachenden Autos an die am Unfallort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer gehalten hätte. (SDA/num)

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