Das Bundesgericht muss entscheiden, ob der Fall Nicky neu aufgerollt wird. Der verurteilte Täter Marcel M. (heute 25) zieht den Entscheid des Aargauer Obergerichtes weiter. Das Gericht lehnte das Wiederaufnahmegesuch ab.

Ein Sprecherin der Anwaltskanzlei des wegen fahrlässiger Tötung Verurteilten bestätigte einen Bericht des Solothurner Senders Radio 32. Die Beschwerde an das Bundesgericht sei abgeschickt worden.

Im September hatte das Obergericht das Gesuch von Marcel M. abgelehnt, den Fall neu aufzurollen. Dem Gericht seien vom Verurteilten oder von seinem Anwalt keine neuen erheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht worden, begründete das Obergericht.

Schädel-Hirn-Trauma

Bei einer Schlägerei vor einer Diskothek in Aarau im Juli 2007 hatte der Verurteilte Nicky H. einen Faustschlag versetzt. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, sank bewusstlos zusammen und fiel ins Koma. Zwei Monate später starb der 19-Jährige im Spital.

Er erlag einem Sauerstoffmangel in der Folge des Faustschlages, wie ein medizinisches Gutachten befand. Der Schlägerei war eine Rempelei im Innern des Gebäudes vorangegangen.

Das Bezirksgericht Aarau hatte Marcel M. 2009 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Obergericht reduzierte das Strafmass um ein Jahr. Im April 2011 bestätigte das Bundesgericht die vom Obergericht verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren. (SDA/woz)

Beliebteste Kommentare

  • Sandra  Lüthi
    In einem solchen fall viel zu geringe Strafe, mit Todesfolge wäre die lebenslange Haftstrafe angesagt
  • Trine  Trullalla , via Facebook
    Überall wird Prävention betrieben...allerdings scheint es mir, als komme die Prävention in Sachen Gewalt dabei etwas zu kurz. Bevor man beim Rauchen so einen Aufstand macht würde die Energy dafür besser bei der Gewaltprävention eingesetzt.

Alle Kommentare (5)

  • Jsa  Sigron , via Facebook
    Es ist wirklich traurig, dass ein Mensch zu tode kommt und dann der Täter eine mikrige Zeit ins Gefängnis muss. Nicky ist tod und der Täter soll dafür büssen und dass sein Lebenlang im Gefängnis!
    • 02.11.2012
    • 31
    • 1
  • Hanspeter  Elmer , Glarus
    Die Tat allein rechtfertigt schon eine höher Strafe als 4 Jahre. Berücksichtigt man seine mangelnde Einsicht auf die man infolge der dauernden Einsprachen und Beschwerden schliessen kann, sind die 4 Jahre erst recht viel zu wenig. Bei guter Führung ist der sogar nach weniger als 3 Jahren wieder draussen. Soviel ist also ein Menschenleben in der Schweiz noch wert....
  • Daniel  Lüthy , Rothrist , via Facebook
    Bitte lasst Nicky endlich in ruhe ruhn, damit seine seele endlich seinen Frieden findet. In Gedanken immer bei der Mutter. Es tut mir weh, wenn ich sehen muss, wie der Täter versucht sich aus der Affäre zu ziehen. So einer sollte lebenslang bekommen. Ein treuer FCA-Fan und Bekannter...
  • Trine  Trullalla , via Facebook
    Überall wird Prävention betrieben...allerdings scheint es mir, als komme die Prävention in Sachen Gewalt dabei etwas zu kurz. Bevor man beim Rauchen so einen Aufstand macht würde die Energy dafür besser bei der Gewaltprävention eingesetzt.
  • Sandra  Lüthi
    In einem solchen fall viel zu geringe Strafe, mit Todesfolge wäre die lebenslange Haftstrafe angesagt

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