AARAU - Wird der Fall Nicky neu aufgerollt? Nachdem Marcel M. beim Obergericht abgeblitzt ist, muss nun das Bundesgericht entscheiden.
Das Bundesgericht muss entscheiden, ob der Fall Nicky neu aufgerollt wird. Der verurteilte Täter Marcel M. (heute 25) zieht den Entscheid des Aargauer Obergerichtes weiter. Das Gericht lehnte das Wiederaufnahmegesuch ab.
Ein Sprecherin der Anwaltskanzlei des wegen fahrlässiger Tötung Verurteilten bestätigte einen Bericht des Solothurner Senders Radio 32. Die Beschwerde an das Bundesgericht sei abgeschickt worden.
Im September hatte das Obergericht das Gesuch von Marcel M. abgelehnt, den Fall neu aufzurollen. Dem Gericht seien vom Verurteilten oder von seinem Anwalt keine neuen erheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht worden, begründete das Obergericht.
Bei einer Schlägerei vor einer Diskothek in Aarau im Juli 2007 hatte der Verurteilte Nicky H. einen Faustschlag versetzt. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, sank bewusstlos zusammen und fiel ins Koma. Zwei Monate später starb der 19-Jährige im Spital.
Er erlag einem Sauerstoffmangel in der Folge des Faustschlages, wie ein medizinisches Gutachten befand. Der Schlägerei war eine Rempelei im Innern des Gebäudes vorangegangen.
Das Bezirksgericht Aarau hatte Marcel M. 2009 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Obergericht reduzierte das Strafmass um ein Jahr. Im April 2011 bestätigte das Bundesgericht die vom Obergericht verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren. (SDA/woz)
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