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Den Aargauer Behörden sei die «nötige Empfehlung» abgegeben worden, sagte Arxhof-Direktor Renato Rossi in einem Interview mit der «Basler Zeitung». Der auf Bewährung Entlassene brauche Drogenberatung. Ihm müsse regelmässig eine Urinprobe abgenommen werden.
Wie damit umgegangen sei, wisse er nicht, sagte Rossi. Die Abteilung Strafrecht im Aargauer Departement Volkswirtschaft und Justiz (DVI) will morgen an einer Medienkonferenz über den letzten Straf- und Massnahmenvollzug des mutmasslichen Täters informieren.
Rossi betonte, der Arxhof müsse junge Erwachsene nach spätestens vier Jahren entlassen. Dies schreibe das Gesetz so vor. Es habe «keinen Grund gegeben», den Mann «aus Sorge vor einem groben Rückfall wieder dem Richter vorzuführen».
Er sei nicht negativ aufgefallen und habe soziale Kontakte zu seinen Mitbewohnern gehabt. Im Arxhof habe er seine Lehre als Koch beendet. «Diese Form von einem Rückfall haben wir in den ganzen 18 Jahren, seit es den Arxhof gibt, nie erlebt», sagte Rossi.
Im Juni 2004 hatte das Bezirksgericht Bremgarten den Schweizer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Das Bezirksamt Bremgarten gab als Untersuchungsbehörde bei der psychiatrischen Klinik Königsfeld ein Gutachten in Auftrag. Auch eine Verwahrung des Täters wurde geprüft.
Es seien «Drogenprobleme und eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung» vorgelegen, sagte Josef Sachs, Leiter der Gerichtspsychiatrie der Klinik Königsfelden, im BLICK (siehe Interview). Zum damaligen Zeitpunkt habe noch Aussicht auf eine erfolgreiche Therapie bestanden. (SDA)