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Ambroz B.* (22), Serbe aus Hochdorf
(ZVG)Bereits 2008 wird Ambroz B. von den Migrationsbehörden verwarnt. Sie drohen ihm, seine C-Niederlassungsbewilligung nicht zu verlängern. Grund: Nachtruhestörung, Tätlichkeit, Trunkenheit. Zu Herzen nimmt er sich die Warnung nicht. Im Gegenteil: Ambroz B. legt erst richtig los. Alle 15 Straftaten, für die er jetzt angeklagt ist, begeht er nach der Verwarnung. Sie scheint die kriminelle Energie des Intensivtäters eher noch zu beflügeln.
Nicht ohne Folgen: Insgesamt sitzt Ambroz B. in den letzten zwei Jahren 443 Tage hinter Gittern (BLICK berichtete). Zuletzt kommt er im Dezember 2011 auf freien Fuss. Unter Auflagen: Er muss sich um eine geregelte Arbeit bemühen, sich einmal wöchentlich bei einer Amtsstelle melden.
Für den Gemeindepräsidenten von Hochdorf Peter Huber (63, FDP) – der sich gestern doch noch bei BLICK meldete – ist der Fall Ambroz B. der schlimmste seiner gesamten Laufbahn. «Ich begreife einfach nicht, wieso so einer nicht aus seinen Fehlern lernt. Er sass ja nun schon weiss Gott oft genug im Gefängnis», sagt Huber.
«Kommt ein Unruhestifter mit 13 oder 14 Jahren in eine Gemeinde, kann man ihn noch durch die Schule und soziale Einrichtungen versuchen zu formen. Bei Ambroz ging das nicht», erklärt Huber. «Als er nach Hochdorf zog, war er bereits volljährig. Da sind der Gemeinde die Hände gebunden.»
Trotzdem versucht der Gemeindepräsident die Bevölkerung vor Ambroz B. und seiner Gang zu schützen. «Wir haben letztes Jahr eine Umfrage durchgeführt. Bei den Hauptproblemen stand auf Platz drei die Sicherheit», sagt Huber. «Das ist bezeichnend. Wir geben jetzt jährlich 40'000 Franken für zusätzliche Polizeipatrouillen aus. Die sollen abschreckend wirken. Doch gebracht hat es nicht viel. Es ist frustrierend.»
Für Ambroz B. ist das Gegenteil der Fall. Der Staatsanwalt fordert zwar 2½ Jahre – doch Ambroz kann sich sogar einen privaten Verteidiger leisten. Der Zürcher Anwalt Matthias Rupp soll ihn vor Gericht raushauen. Ob der Arbeitslose seinen Verteidiger, der Vorauskasse verlangt, selber bezahlt, ist unklar.
Auch wenn Ambroz B. bei einer Verurteilung vielleicht für ein paar Monate im Knast landet – helfen wird es erfahrungsgemäss nicht. Müsste man also nicht schon jetzt seine Ausweisung vorbereiten? BLICK fragt beim Migrationsamt nach: «Es liegt noch kein rechtsgültiges Strafurteil vor. Sobald es bekannt ist, werden wir entsprechende Massnahmen prüfen», sagt Max Plüss, Vorsteher Amt für Migration des Kantons Luzern.
*Name bekannt
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