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Auch muslimische Mädchen müssen in den Schwimmunterricht. (ZVG)
Eltern, welche die Teilnahme ihrer Kinder am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule verweigern, sind in Basel-Stadt zu Recht gebüsst worden: Das baselstädtische Verwaltungsgericht hat den Rekurs eines muslimischen Elternpaars gegen die Bussen abgewiesen.
Das Elternpaar hatte seine Töchter ab dem Alter von sieben und neun Jahren den Schwimmunterricht nicht besuchen lassen. Im Juli 2010 sprach das Erziehungsdepartement deswegen Bussen von 350 Franken pro Elternteil und Kind aus. Das Verwaltungsgericht sah darin nun keinen Verstoss gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie es heute mitteilte.
Das Gericht stützte sich dabei vor allem auf die neueste Rechtssprechung des Bundesgerichts. Es bestehe ein grosses öffentliches Interesse an der Teilnahme aller Kinder am Schwimmunterricht der Schule. Im Hinblick auf das von den Eltern geltend gemachte Schamgefühl könnten derweil geeignete Massnahmen getroffen werden. (sda)