Er tötete seine Freundin 13 Jahre Knast für Sabit I.

USTER - ZH - Sabit I. (23) erschoss seine Freundin Céline Franck (16) auf dem Volkiland-Parkplatz. Jetzt präsentiert ihm das Bezirksgericht Uster die Quittung.

  • Publiziert: 10.02.2012, Aktualisiert: 27.03.2012
play Dieses Foto von Sabit I. fand die Polizei auf seinem Handy. (ZVG)

Der 23-jährige Kosovare Sabit I.* stand seit Montag vor dem Bezirksgericht Uster. Am 7. März 2009 hatte er auf dem Volkiland-Parkplatz in Uster seiner Freundin Céline Franck (16) eine Waffe an den Hals gehalten und sie mit einem Schuss getötet. Jetzt befand das Gericht: Sabit muss für 13,5 Jahre in den Knast – wegen vorsätzlicher Tötung, Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Knapp drei Jahre seiner Strafe hat der Verurteilte bereits abgesessen.

Staatsanwalt forderte 20 Jahre

Für die Staatsanwaltschaft hatte Sabit I. die Tat «bewusst und gewollt» begangen. Sie forderte daher im Gericht eine Verurteilung wegen Mordes und eine 20-jährige Freiheitsstrafe. Sabit habe seine Freundin kaltblütig und skrupellos hingerichtet. Sie sei ihm lästig geworden, weil sie seine Frauengeschichten nicht hingenommen habe.

Die Gegenseite machte einen Unfall geltend. Der junge Mann habe vor seiner Freundin mit der Waffe angeben wollen. Er sei sicher gewesen, dass sich keine Patronen mehr im Lauf oder im Magazin befunden hätten. Der Verteidiger plädierte auf fahrlässige Tötung und forderte eine Freiheitsstrafe von maximal 39 Monaten. (noo/SDA)

* Name der Redaktion bekannt

Kommentare (65)

  • martin  meier , trubschachen
    Lachhaft diese Strafe,denn dieser Mann soll dort ins Gefängnis, wo er herkommt.Solche Kriminelle werden später meist noch, wegen guter führung,Eingebürgert. Haben wir eigentlich noch Richter in der Schweiz???
    • 11.02.2012
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  • Walter  Schlumpf , Unterkulm
    Finde diese Strafe gerade zu lächerlich
    • 11.02.2012
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  • Mailyn  Pelagio-Kerzenmacher , Frauenfeld
    45ooo, 7oooo, 9oooo Franken plus Kosten für Gefängnis und Therapie über Jahre, gibt eine stattliche Summe für den arbeitenden Bürger, zumindest jene die Steuern bezahlen. Und das nur, weil man es immer noch nicht fertigbrachte, andere Staaten dazu anzuhalten ihre eigenen Staatsbürger bedingungslos zurück zunehmen und zu inhaftieren auf ihre eigenen Kosten.
    Teure Sache, die man sich glaubt, leisten zu können in der CH angesichts leerer Kassen.
    • 11.02.2012
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  • Hansruedi  Siegenthaler
    So kann das nicht sein.13.5 Jahre für Mord. Lösung:13.5 jahre für den Mörder,und 11.5 Jahre für den Richter. Das ergibt das gerechte Strafmass.
    • 11.02.2012
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  • Edwin  Schaltegger
    Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Diese Strafe ist ein "Hohn" f. diese Mordtat u. die Opferfamilie. Eine nachträglich lebenslange Landesverweisung wäre ebenfalls gerechtfertigt.
    • 10.02.2012
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