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Im Theoriekurs – vor dem Hundekauf – sollen Halterinnen und Halter die artspezifischen Bedürfnisse des Tieres und dessen Sozialverhalten kennen lernen. Auch der Aufwand für die Betreuung des Hundes kommen zur Sprache. Das sind die Bestimmungen, die das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) heute in die Anhörung gegeben hat.
Eine Prüfung wird nicht verlangt. Dafür gibts aber insgesamt 10 Stunden praktisches Training mit dem Tier: Dort wird Hündelern vermittelt, wie sie ihr Tier erziehen und mit welchen Körpersignalen der Hund Drohen, Unsicherheit oder Unterwerfung anzeigt.
Ausbildner müssen Prüfung machen
Geregelt werden auch die Anforderungen an die Ausbildnerinnen und Ausbildner, für die laut BVET eine anerkannte Berufsausbildung fehlt. Die Kurse können deshalb nur von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder Organisationen durchgeführt werden, die ein Zertifikat oder einen Auftrag einer kantonalen Fachstelle haben. Ausbildnerinnen und Ausbildner müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen und eine Prüfung ablegen. (SDA/dip)