10 Stunden Training für Hündeler

  • Publiziert: 07.05.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Da kommt was auf Frauchen und Herrchen zu: Die künftig obligatorischen Kurse für Hundehalter umfassen mindestens fünf Stunden Theorie und fünf Praxis-Kurse.

Im Theoriekurs – vor dem Hundekauf – sollen Halterinnen und Halter die artspezifischen Bedürfnisse des Tieres und dessen Sozialverhalten kennen lernen. Auch der Aufwand für die Betreuung des Hundes kommen zur Sprache. Das sind die Bestimmungen, die das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) heute in die Anhörung gegeben hat.

Eine Prüfung wird nicht verlangt. Dafür gibts aber insgesamt 10 Stunden praktisches Training mit dem Tier: Dort wird Hündelern vermittelt, wie sie ihr Tier erziehen und mit welchen Körpersignalen der Hund Drohen, Unsicherheit oder Unterwerfung anzeigt.

Ausbildner müssen Prüfung machen

Geregelt werden auch die Anforderungen an die Ausbildnerinnen und Ausbildner, für die laut BVET eine anerkannte Berufsausbildung fehlt. Die Kurse können deshalb nur von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder Organisationen durchgeführt werden, die ein Zertifikat oder einen Auftrag einer kantonalen Fachstelle haben. Ausbildnerinnen und Ausbildner müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen und eine Prüfung ablegen. (SDA/dip)

Ab 1. September

Die vom Bundesrat am 23. April verabschiedete Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Hundehalter ab dem 1. September ein Training mit ihrem Tier absolvieren müssen. Ab 2010 müssen sie vor dem Kauf des Hundes einen Theoriekurs besuchen und im ersten Jahr mit ihrem Tier ein Training absolvieren.

Die Anhörung zu insgesamt drei Ausführungs-verordnungen zur Tierschutzverordnung dauert bis 11. Juni. Geregelt werden auch der Tierschutz beim Schlachten, Haltungsanforderungen und die Anerkennung von Ausbildungen für die Tierhaltung und den Umgang mit Tieren.

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