Der grösste Wunsch der Staatsanwälte, die gegen IV-Gutachterpfusch kämpfen: Schlamperei darf nicht so schnell verjähren

  • Publiziert: 19.08.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Thomas Ley

Ärzte, die nicht so genau hinsehen. Ärzte, die IV-Fälle einfach durchwinken. So was muss strafbar sein, finden die Staatsanwälte im Kanton Zürich.

Sie verletzt sich am Daumen – und kann danach nicht mehr arbeiten, sich nicht mehr konzentrieren oder fürs Töchterchen sorgen: Shehrije M.* (46), in erster Instanz verurteilte IV-Betrügerin.

Doch in zweiter Instanz wurde sie freigesprochen (Blick.ch berichtete). Weil Gutachter Kai M. Rösler (52), Professor für Neurologie, ihr die Täuschung zu einfach gemacht habe. «Da kann man nicht mehr von Arglist sprechen», sagte Oberrichter Philippe Chételat vom Kreisgericht Bern-Laupen. Und sprach die Frau frei.

Die 40 000 erschlichenen Franken IV-Rente? Darf sie behalten.

Die 3812.05 Franken, die Röslers schlampiges Gutachten kosteten? Gibts nicht mehr zurück. Das Geld kann sich der Staat ans Bein streichen.

Das stört nicht nur IV-Stellen. Das ärgert auch Staatsanwälte. Zum Beispiel im Kanton Zürich, wo sie schlampigen Ärzten auf den Pelz rücken. Christophe Bodmer, stellvertretender leitender Staatsanwalt: «Ich brachte kürzlich einen solchen Fall zur Anklage.» Das Urteil steht noch aus.

Auch sein Kollege, Staatsanwalt Markus Hug, beschäftigt sich mit IV-Betrugsfällen. «Immerhin stelle ich fest, dass die IV heute wesentlich genauer hinsieht», sagt er.

Doch Hug hat ein Problem: Es sei nicht einfach, falsche Gutachten zu bestrafen. «Die Verjährungsfrist für ein falsches Zeugnis beträgt bloss drei Jahre», so Hug. «Doch wenn ich die Fälle angezeigt kriege, sind sie oft schon drei Jahre alt.»

Zu spät, um schlampige Ärzte dranzunehmen. «Immerhin lade ich Gutachter konsequent als Zeugen vor», erklärt Hug. «Damit müssen sie sich wenigstens noch einmal mit dem Fall befassen.»

Und Bodmer hat vor allem ein Ziel: «Klarzumachen, dass wir es hier mit Krankheitssymptomen zu tun haben, die man nicht objektiv feststellen kann.» Das heisst: Gebrechen, bei denen ein Arzt nicht immer mit letzter Sicherheit feststellen kann, ob sie überhaupt vorhanden sind. «Dazu gehört, neben manchen psychischen Leiden, auch das umstrittene Schleudertrauma», so Bodmer.

Damit spricht er eine Diskussion an, die der Freiburger Sozialrechtler Erwin Murer angestossen hat. Murer nennt Krankheiten, die medizinisch nicht wirklich erklärt werden können. Es gebe Schleudertraumata, bei denen auf dem Röntgenbild nichts erkennbar ist – bei denen die Antragssteller aber von diffusen Schmerzen sprechen.

In solchen Fällen empfiehlt Murer den Gutachtern: Näher hinsehen, nicht bloss durchwinken.

«Wir möchten durchsetzen, dass Ärzte ihre Unsicherheit in den Gutachten klarmachen», sagt Staatsanwalt Bodmer. «Dass sie feststellen: Wir können nicht mit letzter Klarheit sagen, ob ein genanntes Krankheitsbild wirklich vorliegt.» Sonst bleibe dem Richter nichts anderes übrig, als dem Gutachten zu folgen. Auch wenn es eine falsche Sicherheit vorspiele.

«Meines Erachtens erfüllen solche Gutachten den Tatbestand des eventualvorsätzlichen falschen Zeugnisses», so Bodmers juristische Umschreibung. Konkret: Solche Ärzte würden in Kauf nehmen, dass ihr Gutachten nicht stimmt. Und das, so Bodmer, sei strafbar.
Mal sehen, ob die Zürcher Richter das auch so sehen.

*Name der Redaktion bekannt.

Teures IV-Gutachten nichts wert

Über 3800 Franken kassierte Professor Kai M. Rösler (52) für sein schlampiges Gutachten, das einer IV-Simulantin bis zum Pensionsalter eine halbe Million Franken eingebracht hätte.

IV-Gutachter Rösler, Professor am Berner Inselspital, hat dem eingebürgerten Zimmermädchen Shehrije M.* (46) ihre übertriebene Darstellung der Verletzungsfolgen und Schmerzen am Daumen geglaubt und in seinem Bericht fürs Gericht festgehalten.
Während der halbtägigen ärztlichen Untersuchung zog die Frau eine raffinierte Show mit verkrampftem Arm ab. Der Neurologe liess sich täuschen. Für sein Gutachten musste die Unfallversicherung 3600 Franken Honorar plus weitere 212.05 Franken hinblättern. Es attestierte Shehrije M. Arbeitsunfähigkeit, die für eine 50-Prozent-IV-Rente reichte.
Ein wertloses Gutachten. Das konnten zwei Detektive mit Videoaufnahmen beweisen. Sie beobachteten die Simulantin während eines Monats (Kosten 20 000 Franken!), wie sie mühelos sämtliche Haushaltarbeiten ausführte und Auto fuhr.
Wegen Naivität des Gutachters, der sich «reinlegen liess», sprach das Berner Obergericht Shehrije M. frei. Das betont Oberrichter Philippe Chételat in seinem Urteil. Der Gutachter habe «sich ziemlich naiv und leichtgläubig verhalten».
Das Geld fürs wertlose Gutachten darf der Professor aber behalten. Von Hannes Heldstab

*Name bekannt


Top 3

1 Publireportage SWISSHAUS SWISSHAUS - Der zuverlässige Weg zum Eigenheimbullet
2 Grosse Lohntabelle Das verdient die Schweiz wirklichbullet
3 Warum erzählt Siegfried das Gegenteil? Roy liegt im Sterbenbullet

News