Datenschützer kritisiert Kampf gegen Musikpiraten Schiefe Methoden der Musikindustrie

  • Publiziert: 18.01.2008, Aktualisiert: 12.02.2012
  • von Thomas Benkö

BERN. Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür hat heute die Firma Logistep gerügt. Im Auftrag der Musikindustrie geht sie mit unsauberen Methoden gegen Raubkopierer vor.

Jetzt ist es amtlich. Die Musikindustrie verstösst bei der Jagd auf Musikpiraten gegen den Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür rügte heute die Firma Logistep. Sie sammelt im Auftrag der Industrie in Peer-to-Peer-Netzwerken und Tauschbörsen nach IP-Adressen von Usern, die das Urheberrecht verletzen (siehe «Gut zu wissen»).

Jetzt wirds problematisch: Weil die Internet-Provider Logistep aufgrund des Telekommunikations-Gesetzes nicht einfach verraten dürfen, welche Person hinter welcher IP-Adresse steckt, wird ein Strafverfahren eröffnet. So kommt die Industrie an den Namen des vermeintlichen Musikpiraten – und stellt das Verfahren dann ein. Danach wird der Musikpirat meist zivilrechtlich mit einer Schadenersatzforderung über Tausende Franken eingedeckt.

«So hebelt die Musikindustrie das Telekommunikations-Gesetz aus», sagt Daniel Menna, Sprecher des Datenschützers. «Die Strafklage ist nur da, um an die Identität der Leute zu kommen.»

Müsste die Industrie jedes Strafverfahren bis zum Ende führen, wäre dies ein riesiger Mehraufwand. Nun hat Logistep 30 Tage Zeit, Thürs Entscheidung zu akzeptieren – sonst gehts vors Bundesverwaltungsgericht.

Findest du es richtig, dass die Musikindustrie derart streng gegen Raubkopierer vorgeht? Wir freuen uns auf deinen Kommentar zum Vorgehen der Firma Logistep. Hier gehts zur Kommentar-Funktion.

GUT ZU WISSEN

Die IP-Adresse ist die «Autonummer» des Computers und dient zur eindeutigen Adressierung von Rechnern. Welche Person bzw. welcher Kunde sich hinter einer IP-Nummer verbirgt, weiss nur der Internet-Provider. Er darf diese Info nur im Rahmen eines Strafverfahrens herausgeben.

Rechtslage in der Schweiz

«Der Download zu persönlichem Gebrauch ist gemäss Schweizer Urheberrecht nach Mehrheitsauffassung nicht strafbar», sagt Michael Vlcek, Rechtsanwalt und Assistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Uni Zürich. Zudem ist Allofmp3 nicht verurteilt worden. Wie Michael Vlcek weiter erklärt, «verlief eine Untersuchung der russischen Staatsanwaltschaft gegen Allofmp3 im Sand».
play Downloads sind in der Schweiz legal. Jedoch ist das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten verboten. Merke: Download ja, Upload nein. (AP)

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