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Bekanntlich sind bei Flugreisen spitze Gegenstände im Handgepäck verboten. Doch Ihre notwendigen Materialien (Spritzen, Lanzetten etc.) müssen natürlich griffbereit sein. Beim Sicherheitscheck am Flughafen müssen Sie ein Attest vorweisen, in dem Ihr behandelnder Arzt den insulinpflichtigen Diabetes bestätigt.
Empfehlenswert ist eine Bescheinigung, in der Ihre benötigten Utensilien aufgeführt sind. Auch ein Diabetikerausweis gehört ins Gepäck – mindestens auf Englisch, noch besser in der Landessprache des Reiseziels.
Auch ist es ratsam, ein Ersatzgerät dabei zu haben. Und als Notfallreserve kann es sinnvoll sein, normale Insulinspritzen mitzunehmen, da Ampullen für einen Insulin-Pen nicht überall erhältlich sind. Das Insulin und die übrigen Utensilien verteilen Sie mit Vorteil auf verschiedene Gepäckstücke, sonst ist plötzlich gar kein Insulin mehr vorhanden, wenn ein Koffer fehlt.
Bei der Flugreise auf die Kanaren ist keine Anpassung der Insulindosis nötig, die Zeitverschiebung ist gering. Falls Sie sich am Ferienziel aktiver verhalten als im Alltag, müssen Sie die Insulindosierung und Ihr Essverhalten im Auge behalten. Und das Insulin sollte vor Überwärmung geschützt werden.
Problematisch können auch Krankheiten oder Infektionen sein, beispielsweise der typische Reisedurchfall. Sie sollten dann den Blutzucker häufiger messen und weiterhin Insulin spritzen, eventuell mit Dosisanpassung je nach Spritzschema.
Wenn Sie keine feste Nahrung zu sich nehmen können, müssen die notwendigen Kohlenhydrate mit gesüsstem Tee abwechslungsweise mit gesalzener Bouillon zugeführt werden – oder einfacher mit isotonischen Getränken.
Ich empfehle Ihnen, die Vorbereitungen für Ihre Reise mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Praktische Reisetipps können Sie auch bei der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft erhalten.