SVP-Mörgeli fragt nach Wozu das teure PR-Büro für den Bundesanwalt?

  • Publiziert: 30.08.2010, Aktualisiert: 13.01.2012
  • Von Hubert Mooser

BERN - Der Bund lässt sich von externen Beratern helfen. Auch die Bundesanwaltschaft. SVP-Mörgeli wollte wissen, wie teuer das war.

Dass die Bundesanwaltschaft (BA) im März 2010 dem offenbar teuersten PR-Büro auf dem Platz Bern «Hirzel, Neef, Schmid» ein Mandat zuhielt, gab vor einigen Wochen viel zu reden.

Die Geschichte fand eine Fortsetzung im Parlament. SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli hinterlegte zum PR-Mandat eine Interpellation. Er wollte wissen, wie viel die BA für dieses Mandat bezahlt hatte und ob die PR-Agentur Einsicht hatte in Gerichtsunterlagen im Fall von Bankier Oskar Holenweger.

Beratung für 22‘000 Franken

Nun hat der Bundesrat darauf geantwortet. Die Bundesanwaltschaft zahlte 22‘000 Franken an die PR-Agentur «Hirzel, Neef, Schmid» für Beratung. Das Mandat war zeitlich begrenzt und ist inzwischen abgeschlossen.

  Die Mitarbeiter der Kommunikationsfirma hätten «nicht bei der Formulierung der Anklageschrift gegen Oskar Holenweger mitgewirkt» und es seien auch keine Änderungen auf deren Empfehlung hin vorgenommen worden.

  Die PR-Agentur habe auch keinen Einblick in die Anklageschrift im Verfahren gegen Oskar Holenweger gehabt. Und sie hätten auch nicht bei der Formulierung der Referate für die Medienkonferenz mitgewirkt.

  Die BA dürfe wie jede andere Verwaltungseinheit Auftragsvergaben bis 150‘000 Franken ohne Ausschreibung vergeben.

  Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass sie sich unter anderem zum Projekt BA 2011 und zu grossen Verfahren beraten liess.

Die «Weltwoche» hatte im Mai kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft statt den Apparat zu entschlacken auf Kosmetik setze und mit einer PR-Agentur das ramponierte Image aufpoliere.

Die BA suche Zuflucht bei «Hirzel, Neef, Schmid» um «halbwegs das Gesicht zu wahren», schrieb das Blatt weiter.

Blocher klagt gegen Bund

Mit einer 2009 eingereichten Staatshaftungsklage geht der abgewählte Bundesrat Christoph Blocher gegen die Eidgenossenschaft vor, wie der Sonntags-Blick berichtet.

Blocher verlangt vor Bundesgericht 10000 Franken Genugtuung. Es geht immer noch um eine angebliche Verschwörung gegen Blocher rund um die Affäre Holenweger.Zuvor war Blocher mit Klagen gegen Nationalräte und Bundesanwälte und einem Genugtuungsbegehren beim Bund abgeblitzt.

SonntagsBlick zitiert aus der Replik des Bundes auf die neueste Blocher-Klage. Der Bund werfe Blocher vor, in der Klage unrechtmässig erworbene Akten zu verwenden. Die habe Blocher vom früheren Basler Staatsanwalt Thomas Hug erhalten, der eine frühere Blocher-Klage bearbeitet hatte.
play Berater für Bundes-Anwaltschaft: Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) fragt nach. (Keystone)

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