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Dass die Bundesanwaltschaft (BA) im März 2010 dem offenbar teuersten PR-Büro auf dem Platz Bern «Hirzel, Neef, Schmid» ein Mandat zuhielt, gab vor einigen Wochen viel zu reden.
Die Geschichte fand eine Fortsetzung im Parlament. SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli hinterlegte zum PR-Mandat eine Interpellation. Er wollte wissen, wie viel die BA für dieses Mandat bezahlt hatte und ob die PR-Agentur Einsicht hatte in Gerichtsunterlagen im Fall von Bankier Oskar Holenweger.
Nun hat der Bundesrat darauf geantwortet. Die Bundesanwaltschaft zahlte 22‘000 Franken an die PR-Agentur «Hirzel, Neef, Schmid» für Beratung. Das Mandat war zeitlich begrenzt und ist inzwischen abgeschlossen.
Die Mitarbeiter der Kommunikationsfirma hätten «nicht bei der Formulierung der Anklageschrift gegen Oskar Holenweger mitgewirkt» und es seien auch keine Änderungen auf deren Empfehlung hin vorgenommen worden.
Die PR-Agentur habe auch keinen Einblick in die Anklageschrift im Verfahren gegen Oskar Holenweger gehabt. Und sie hätten auch nicht bei der Formulierung der Referate für die Medienkonferenz mitgewirkt.
Die BA dürfe wie jede andere Verwaltungseinheit Auftragsvergaben bis 150‘000 Franken ohne Ausschreibung vergeben.
Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass sie sich unter anderem zum Projekt BA 2011 und zu grossen Verfahren beraten liess.
Die «Weltwoche» hatte im Mai kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft statt den Apparat zu entschlacken auf Kosmetik setze und mit einer PR-Agentur das ramponierte Image aufpoliere.
Die BA suche Zuflucht bei «Hirzel, Neef, Schmid» um «halbwegs das Gesicht zu wahren», schrieb das Blatt weiter.
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Berater für Bundes-Anwaltschaft: Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) fragt nach. (Keystone)