Verbot fürs Minarett-Verbot Wie souverän ist das Schweizer Volk?

  • Aktualisiert am 16.01.2012
  • Von Simon Hehli

BERN – Minarett-Gegner befürchten, dass die Verbots-Initiative nie umgesetzt wird. Der Hauptgrund dafür: Die Schweiz bindet sich an immer mehr internationale Verträge. Das bringt viele Vorteile.

Eveline Widmer-Schlumpf erzürnte gestern viele Stimmbürger, die für die Minarett-Initiative gestimmt hatten: Die Justizministerin meldete Zweifel an der Umsetzbarkeit des Verbots an (Blick.ch berichtete). Denn dieses steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Uno-Pakt II. Unter beide Dokumente hat die Schweiz ihre Unterschrift gesetzt.Ist denn das Schweizer Volk nicht souverän? Steht sein Wille nicht über solchen Verpflichtungen? Wieso wird dann überhaupt abgestimmt? Diese Fragen stellen sich nun viele Befürworter der Initiative.Parlament winkte Initiative durchTatsächlich hatten Politiker wie Andreas Gross (SP) und Jo Lang (Grüne) versucht, die Minarett-Initiative im Parlament für ungültig zu erklären, jedoch vergeblich. Denn die Menschenrechtskonvention, gegen die das Anliegen verstösst, ist nicht zwingendes Völkerrecht – das etwa ein Verbot von Völkermord und Folter enthält.«Das bedeutet, dass wir den Vertrag theoretisch kündigen könnten, wenn wir ein Volksbegehren als wichtiger erachten», erklärt Politikwissenschaftler Thomas Widmer von der Uni Zürich.Die Frage nach diesem Schritt stellt sich vorerst nicht: Das Minarett-Verbot steht nun in der Verfassung – und niemand kann direkt dagegen rekurrieren. Erst muss eine muslimische Gemeinde auf dem Bau eines Minaretts bestehen und dieses Anliegen bis vor Bundesgericht durchziehen.Wenn auch dieses den Bau mit Verweis auf die Bundesverfassung verbietet, können die Muslime vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangen. Experten erwarten, dass dieses Gericht die Schweiz auffordern würde, den Minarett-Artikel nicht mehr anzuwenden, weil er gegen die Religionsfreiheit verstösst.Austritt aus Europarat «undenkbar»Dann würde der Bundesrat tief im Dilemma stecken: Er müsste entweder das Minarett-Verbot aushebeln – oder die Menschenrechts-Konvention kündigen und aus dem Europarat austreten. «Die zweite Option ist unvorstellbar, noch kein Land hat das gemacht», erklärt ein profunder Kenner der Schweizer Aussenpolitik gegenüber Blick.ch.Die Diskussion erinnert an die Umsetzung der Verwahrungsinitiative, welche das Stimmvolk im Februar 2004 angenommen hat. Die lebenslange Verwahrung eines Triebtäters ohne Chance einer Überprüfung verstösst ebenso gegen die EMRK wie das Minarett-Verbot. Die Richter sprechen deshalb kaum Verwahrungen aus.Wie souverän ist das Schweizer Volk also noch, wenn innert weniger Jahre zwei Initiativen nicht nach dessen Willen umgesetzt werden können? «Die Schweiz ist immer stärker an internationale Verpflichtungen gebunden, erst recht seit dem Uno-Beitritt und dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge», sagt Politologe Widmer.Diese zunehmende Verrechtlichung der internationalen Beziehungen schränke die Entscheidungsfreiheit der Schweiz zwar zunehmend ein, diagnostiziert er. «Das ist manchmal unangenehm, aber als Kleinstaat können wir uns dieser Entwicklung nicht entziehen.»Schweiz profitiert vom Schutz der SchwachenZumal es der Schweiz auch viele Vorteile bringe, dass internationale Verträge immer wichtiger werden: «Das Völkerrecht dient dem Schutz der Schwächeren. Ein grosser Staat kann seine Interessen heute nicht mehr einfach aufgrund seiner wirtschaftlichen oder militärischen Potenz durchdrücken», betont der Politologe.Widmer verweist etwa auf den Fluglärm-Streit mit unserem grossen Nachbarn im Norden: «Ohne rechtliche Schranken hätte Deutschland schlicht eine totales Überflugverbot verhängen können.» Doch auch die Exportwirtschaft profitiere, wenn internationale Verträge die Lieferung von Maschinen und Schokolade in alle Welt garantierten.

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