
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Die Volkspartei muss ein umstrittenes Wahlkampfvideo bis morgen Mittag aus dem Internet nehmen. Das verlangt eine superprovisorische Verfügung des Kreisgerichts Biel-Nidau, wie Richter Philippe Châtelet im welschen Fernsehen sagte.
Die Jugendlichen seien hereingelegt worden, sagte der Richter weiter. Die Anwältin Anna Hofer hatte die superprovisorische Verfügung gestern verlangt. Sie vertritt zwei der jungen Bieler, die in dem Film als Schläger und Drogenkonsumenten auftreten. Ihre Mandanten seien sehr zufrieden, sagte Hofer.
Die Verfügung verbiete der SVP den weiteren Gebrauch des Videos in jedem möglichen Zusammenhang. Die Partei habe nun eine zweimal verlängerbare Frist von zehn Tagen um Stellung zu nehmen. Nach 30 Tagen werde die Verfügung provisorisch.
Die Partei war früheren Rückzugsforderungen nicht nachgekommen (Blick Online berichtete). Präsident Ueli Maurer sagte, es handle sich um eine politische Aussage. Die Beantwortung rechtlicher Fragen solle den Juristen überlassen werden.
Die Anwältin prüft auch, ob die SVP-Opfer allenfalls auch eine Forderung nach Genugtuung stellen. Die sieben Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen zwischen 13 und 22 Jahre alt waren, sind nach eigenen Angaben getäuscht worden.
Das Video mit dem Titel «Himmel oder Hölle» zeigt Gewaltszenen auf dem Bieler Bahnhofplatz sowie – als Kontrast – friedliche Szenen, die zum grössten Teil in Zürich gedreht wurden. Am Anfang des Films steht der Satz: «Wenn Rot-Grün gewinnt, geht die Schweiz kaputt.»
Angeblich waren die Jugendlichen aus der Hip-Hop-Szene vom Produzenten nicht darüber informiert worden, dass es sich um einen Propagandafilm der SVP handle. Sie glaubten stattdessen, es werde ein Video über Gewaltprävention gedreht.
Zudem sei ihnen bei den Aufnahmen versichert worden, sie würden nachträglich anonymisiert. In dem Film seien ihre Gesichter nun aber klar ersichtlich. Die Produktionsfirma, die den Streifen im Auftrag der SVP realisierte, habe die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen verletzt. (SDA/hhs)