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Am Wahlabend des 21. Oktobers hatte der Bieler Regierungsstatthalter Philippe Garbani eine Beobachtung gemacht, die einen Verdacht aufkommen liess: Mehrere Wahlzettel waren mit einer «gleichen oder ähnlichen Schrift» ausgefüllt worden!
Zwar kam er zum Schluss, dass das Ergebnis der Wahl nicht verfälscht wurde. Trotzdem entschloss er sich, er die zuständigen Behörden zu informieren.
Die Bundesanwaltschaft teilte heute Dienstag mit, sie habe unterdessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Stimmenfang eingeleitet.
Gemäss Strafgesetzbuch liegt Stimmenfang vor, wenn jemand Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt, ändert oder derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt. Das wird mit Busse bestraft. (sda)