
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Andrea Geissbühler ist Polizistin – und regt sich auf, wenn Gewalttäter mit leichten Strafen davonkommen, weil sie betrunken oder bekifft waren, als sie zuschlugen.
Richter sprechen in solchen Fällen von Schuldunfähigkeit oder zumindest verminderter Zurechnungsfähigkeit. «War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar», heisst es in Artikel 19 des Strafgesetzbuches.
Andrea Geissbühler ist auch SVP-Nationalrätin – und will deshalb Artikel 19 gleich ganz streichen. Ebenso Artikel 20, der vorsieht, dass ein externer Sachverständiger die Schuldfähigkeit des Täters überprüfen kann. Eine entsprechende parlamentarische Initiative hat sie im letzten Dezember eingereicht.
«Richter haben zu viel Spielraum»
Geissbühler erinnert im Gespräch mit Blick.ch an den Fall der 16-jährigen Lucie Trezzini: Deren Mörder Daniel H. kann auf Strafmilderung hoffen, weil er unter dem Einfluss von Kokain stand, als er seinem Opfer die Kehle durchschnitt.
«Und jetzt verlangt der Verteidiger noch ein psychologisches Gutachten, was das Verfahren enorm verzögert und die Allgemeinheit viel kostet», regt sie sich auf. Die Bevölkerung verstehe sowieso nicht, dass psychisch gestörte Täter mit kurzen Haftstrafen davonkämen – «obwohl sie doch die gefährlichsten von allen sind.»
Unterschrieben haben die meisten SVP-Parlamentarier, so auch der St. Galler Nationalrat Lukas Reimann. Ihn stört nicht nur, dass betrunkene Unfallraser wegen des Artikels 19 straffrei davon kommen können. Auch bei psychisch kranken Tätern hätten die Richter heute zu viel Spielraum. «Es kann doch jeder sagen, er habe psychische Probleme gehabt, als er eine Tat beging», sagt er zu Blick.ch.
Schädlich und nutzlos, sagt Jositsch
Anfang September wird sich die Rechtskommission (RK) des Nationalrates mit der SVP-Initiative beschäftigen. Dort sitzt neben Geissbühler und Reimann auch der Zürcher SP-Mann und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. Er wird Geissbühlers Anliegen vehement bekämpfen, weil er es für nutzlos und schädlich hält.
Denn wenn jemand einen Mord plane und sich vor der Tat absichtlich besaufe, um nachher auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren, werde er bereits heute gleich behandelt, wie wenn er nüchtern gewesen wäre. Gleiches gilt auch für Leute, die wüssten, dass sie bei Drogenkonsum das Risiko liefen, gewalttätig zu werden.
Kalte Füsse auch bei der SVP
Schädlich wäre die Streichung der beiden Artikel gemäss Jositsch, weil damit «unser Rechtsstaat zum mittelalterlichen Unrechtsstaat» würde. «Auch ein total Geisteskranker müsste dann bestraft werden wie ein ‹normaler› Erwachsener.» Ein Richter könne nicht einfach die psychische Situation des Täters berücksichtigen, wenn ihm dazu die rechtliche Basis im Strafgesetzbuch fehle.
Selbst innerhalb der SVP gibt es deshalb kritische Töne. Der Zürcher Nationalrat Alfred Heer hat die Initiative zwar unterschrieben – doch hat er mittlerweile kalte Füsse bekommen. Denn eine Streichung der beiden Artikel geht auch ihm zu weit, wie er zu Blick.ch sagt. «Vielleicht kann man die Artikel stattdessen einschränken, denn sie werden derzeit tatsächlich exzessiv angewendet.»
play
Die Berner Polizistin und SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler will keine strafmildernden Umstände mehr im Strafgesetz. (BLICK / Peter Gerber)