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Nach dem Minarett-Verbot haben sich vier weitere muslimische Organisationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen.
Der Genfer Anwalt Ridha Ajmi habe das Begehren am Mittwoch vor das Gericht in Strassburg gebracht, teilten die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime heute Nacht mit.
Die Organisationen zeigten sich betrübt über das Abstimmungsresultat vom vergangenen 29. November. Die Befürworter der Initiative hätten bei der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit den Muslimen in der Schweiz zu tun hätten.
Sie seien sich jedoch bewusst, dass der juristische Vorstoss nur ein Nebenaspekt sei und die wirkliche Arbeit zusammen mit der Schweizer Bevölkerung unternommen werden müsse. Deshalb bereiteten sie gleichzeitig eine Informations- und Aufklärungskampagne über die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz vor.
Insgesamt sind beim Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte bisher sechs Briefe zum Minarett-Verbot eingegangen, darunter die Klage des früheren Sprechers der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, wie eine Sprecherin des Gerichtshofes der Nachrichtenagentur SDA gestern sagte. (SDA)