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Simonetta Sommaruga: «Wir führen die Gleichberechtigung ein.» (sda)
Der Kampf hat sich gelohnt», sagt Oliver Hunziker, Präsident der «Vereinigung verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter». Seit Jahren kämpfen die geschiedenen Männer für das gemeinsame Sorgerecht.
Als Bundesrätin Simonetta Sommaruga Anfang Jahr verkündete, sie wolle gleichzeitig mit dem Sorgerecht das Unterhaltsrecht neu regeln, platzte den Männern der Kragen: Sie sendeten 1700 Pflastersteine an Sommaruga. Der Protest zeigte Wirkung.
Jetzt beschloss der Bundesrat, dass die gemeinsame elterliche Sorge künftig der Normalfall ist. «Wir führen damit im Sorgerecht die Gleichberechtigung ein», sagte Sommaruga gestern. Denn: «Die gemeinsame Sorge ist für den Bundesrat eine Selbstverständlichkeit.»
►Heute wird die elterliche Sorge bei der Scheidung in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Neu erhalten Vater und Mutter gemeinsam das Sorgerecht.
►Sind Mutter und Vater nicht verheiratet, hat die Mutter heute allein das Sorgerecht. Auch in diesem Fall gibt es künftig das gemeinsame Sorgerecht. Können sich die Eltern allerdings nicht verständigen, dann entscheidet die Kinderschutzbehörde im Interesse des Kindes.
►Gemeinsames Sorgerecht heisst konkret: Alles, was das Kind betrifft, regeln die Eltern gemeinsam. Alltägliche Fragen wie jene zur Ernährung, der Kleider oder der Freizeitgestaltung fällt jener, der das Kind betreut.
► Will ein Vater oder eine Mutter mit dem Kind ins Ausland ziehen, dann braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils.
► Das gemeinsame Sorgerecht soll auch rückwirkend gelten, wenn dies ein Elternteil verlangt. Allerdings nur für Fälle, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die Präsidentin der Stiftung Kinderschutz Schweiz und SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr ist zufrieden: «Weil es aber mehr strittige Fälle geben wird, braucht es spezialisierte Familiengerichte und mehr Mediation.»
Noch nicht neu geregelt ist das Unterhaltsrecht. Dieses will der Bundesrat in der ersten Hälfte des kommenden Jahres regeln.