USA knacken Bankgeheimnis doch nicht Urteil schützt 4200 UBS-Steuersünder

  • Publiziert: 23.01.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Hannes Britschgi, Peter Hossli, Guido Schätti, Roman Seiler und Joël Widmer

Das Amtshilfeverfahren ist zwar gescheitert. Doch möglicherweise haben sich bereits genügend Steuersünder selbst angezeigt, um die Amis zufriedenzustellen.

Bundesverwaltungsrichter sorgen kaum für Schlagzeilen. Das hat sich geändert – und wie!

Mit ihrem am Freitag publizierten Urteil Nr. A-7798 versenkten die Berner Juristen das zwischen den USA und der Schweiz ausgehandelte Abkommen über die Auslieferung von 4450 UBS-Kundendaten. Denn der «Pilotfall» gilt für 4200 oder 94 Prozent der Datensätze. Der Staatsvertrag war im August nach langem Tauziehen zwischen der US-Steuerbehörde IRS und der UBS ausgehandelt worden (siehe rechts).

In einer ersten Tranche hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) 600 Fälle behandelt. In 100 davon laufen Beschwerdefristen. Knapp 30 Betroffene rekurrierten gegen die ESTV-Verfügung. Die gut 470 rechtsgültigen Verfügungen seien noch nicht in die USA geliefert worden, sagt Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Ob sie über den Teich spediert werden dürfen, hält Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, für «eine knifflige Frage»: «Nach unserem Urteil wäre es vorsichtiger, diese Daten nicht loszuschicken.» Rechtsanwälte der betroffenen Kunden dürften jetzt bei der ESTV Wiedererwägungsgesuche einreichen.

Schliesslich möchten auch sie davon profitieren, dass das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde einer UBS-Kundin zugestimmt hat. Diese habe zwar unterlassen, ihr bei der UBS geparktes Vermögen von über einer Million Franken dem US-Fiskus zu melden. Doch das Nichtunterzeichnen des W-9-Formulars zur Steuerdeklaration sei noch kein Steuerbetrug. Daher dürfen ihre Daten nicht an die USA geliefert werden – und damit auch 4199 weitere nicht. Dennoch nimmt Bandli die Schweizer Verhandlungsdelegation in Schutz: «Was die Schweiz mit den USA ausgehandelt hat, war überhaupt nicht jenseits von Gut und Böse. Das hat schon Hand und Fuss.» Nur sei das Gericht aufgrund seriöser Abklärungen zu einer anderen Auffassung gekommen.

Denn vorerst ist das ursprüngliche Begehren der Amerikaner vom Tisch, dass 52000 Daten ausgeliefert werden. Was ihnen bleibt, ist, das sogenannte John-Doe-Summons-Verfahren als Druckmittel wieder zu aktivieren. Ob dies von Erfolg gekrönt wäre, zweifeln selbst amerikanische Rechtsexperten an. US-Steueranwalt William Sharp, der UBS-Kunden betreut und im Februar eine Kanzlei in Zürich eröffnet: «Der IRS muss seine Strategie überdenken.» Die US-Behörden hätten gemäss Schweizer Urteil Beweismittel illegal erworben: «Vor US-Gerichten sind solche Beweise nicht zulässig.» Ex-Staatsanwalt Peter Hardy sagt: «Es bleibt für die US-Steuerbehörde schwierig, das Bankgeheimnis anderer Länder zu knacken.»

Auch für FDP-Präsident Fulvio Pelli gefährdet das Gerichtsurteil die UBS nicht: «Die grosse Gefahr für die Bank ist, das Vertrauen der Bevölkerung total zu verlieren. Das ist leider wahrscheinlicher als eine scharfe Reaktion der USA.»

Vertreter der beiden Staaten werden wohl wieder Verhandlungen über das Abkommen aufnehmen. Superstar Michael Ambühl müsse jetzt wieder ran, sagt Martin Naville von der Schweizerisch-amerikanischen Handelskammer: «Er ist unser Ronaldinho.» Auch SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga fordert, dass der Bundesrat mit den USA eine Fristerstreckung aushandelt.

Die Schweiz hat nur einen Ausweg: Der Bundesrat wendet Notrecht an. Dass das Parlament eine Auslieferung absegnet, ist praktisch ausgeschlossen. Es dürfe nicht entscheiden, dass in Fällen von Steuerhinterziehung rückwirkend Amtshilfe gewährt werden kann, sagt Urs Behnisch, Professor für Steuerrecht an der Uni Basel. «Das wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben und damit ein Verfassungsbruch.»

Doch möglicherweise ist das Happy End in Sicht: Wenn sich in den USA 10000 UBS-Kunden freiwillig beim IRS anzeigen, ist der Fall erledigt. US-Anwalt Sharp schätzt, dass von den 14700 Steuersündern, die sich bisher beim IRS gemeldet haben sollen, «fast zwei Drittel» UBS- Kunden sind. Das sieht auch Behnisch so: «Nur für die UBS-Kunden bestand eine unmittelbare Gefahr.»

Der Steuerstreit mit den USA

19. Juni 2008: Ex-UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld bekennt sich in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Kurz darauf beantragt das US-Justizministerium die Ermächtigung zu einem Verfahren, um Zugriff auf UBS-Kundendaten zu erhalten.

18. Februar 2009: Die UBS unter Präsident Peter Kurer zahlt den USA 780 Mio. Dollar. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) liefert Daten von 285 mutmasslichen Steuerbetrügern aus. Die USA fordern weitere 52000 UBS-Kundendaten und reichen Zivilklage ein.

19. August 2009: Die Schweiz und die USA schliessen einen Vergleich. Statt 52000 muss die UBS nur 4450 Kundendossiers an die USA liefern. Das haben Eveline Widmer-Schlumpf und Staatssekretär Michael Ambühl ausgehandelt.

5. Januar 2010: Finma-Präsident Eugen Haltiner gerät ins Zwielicht. Die Auslieferung von 285 Kundendaten durch die Finma war illegal, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.