Die erleichterte Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden aus Tunesien ist besiegelt: Justizministerin Simonetta Sommaruga hat heute in Tunis ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.
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Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Mitte) im Flüchtlingslager Shousha (Keystone)
Es handle sich um eine sehr wichtige Etappe, sagte Sommaruga vor den Medien in Tunis. Der tunesische Aussenminister Rafik Abdessalem betonte, Tunesien habe ein Interesse daran, dass die jungen Männer in ihr Land zurückkehrten. Er zeigte sich ferner überzeugt, dass Tunesien die schwierigste Phase überwunden habe.
Im Zuge des arabischen Frühlings waren in der Schweiz die Asylgesuche aus Tunesien stark angestiegen. Tunesien wurde nach Eritrea zum wichtigsten Herkunftsland. Insgesamt 2547 Tunesierinnen und Tunesier stellten 2011 ein Asylgesuch.
Obwohl es sich bei nahezu allen um Wirtschaftsflüchtlinge ohne Recht auf Asyl handelte, konnte die Schweiz die meisten nicht zurückschicken. Das Abkommen soll nun eine einfachere und raschere Rückführung ermöglichen.
Inhaltlich gleicht das Abkommen jenen, welche die Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen hat: Es enthält Bestimmungen über die Förderung der freiwilligen Rückkehr sowie die Modalitäten der unfreiwilligen Rückreise.
Die Schweiz übernimmt die Kosten für den Rückflug und entrichtet einen Betrag, der den Betroffenen als Starthilfe in der Heimat dienen soll. Weiter will der Bund Tunesien bei der Ausbildung von Grenzwächtern unterstützen.
Tunesien hat seinerseits zugesichert, abgewiesene Asylsuchende auch dann zurückzunehmen, wenn sie keine Papiere haben. Voraussetzung ist lediglich, dass von einer tunesischen Nationalität auszugehen ist.
Zur Identifizierung sollen auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke dienen können. Ersucht die Schweiz Tunesien um die Rücknahme eines abgewiesenen Asylsuchenden, soll dieser innert 20 Tagen ausreisen können. Möglich sind auch Zwangsrückführungen in Sonderflügen.
Junge Tunesier erhalten dafür eine neue Möglichkeit, sich legal in der Schweiz aufzuhalten. Sommaruga und Abdessalem haben ein Abkommen unterzeichnet, das Berufsleuten zwischen 28 und 35 Jahren ermöglicht, während höchstens 18 Monaten im jeweils anderen Land ein Praktikum zu absolvieren. Abdessalem sprach von einem positiven Signal.
Davon profitieren könnten jährlich bis zu 150 Tunesierinnen und Tunesier. Da sie aber selbst eine Praktikumsstelle finden müssen, rechnet das Justiz- und Polizeidepartement damit, dass es faktisch weniger sein werden. Solche Stagiaire-Abkommen hat die Schweiz auch schon mit anderen Ländern abgeschlossen. (sda)
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