Kommentar Tu es noch mal, Politik!

  • Publiziert: 08.04 Uhr, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Nach dem zweiten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gegen das Wirken des Bundesrates in der UBS-Krise wird die Situation immer verworrener.

Kann das Parlament das Vorgehen des Bundesrates im Nachhinein absegnen und damit dafür sorgen, dass sich die Schweiz an den Buchstaben des Staatsvertrages mit den USA halten kann?

Die einen Rechtsgelehrten – vor allem jene, die für die einschlägigen Departemente Expertisen verfass(t)en – meinen: «Alles kein Problem». Andere namhafte Juristen sehen hinter diesem Plan das Rechtsverständnis einer Bananenrepublik. Wer juristisch richtig liegt, wird im Extremfall wieder ein Gericht zu entscheiden haben.

Fakt ist, dass die aussenpolitischen und rechtlichen Probleme, mit der sich die Politik in diesem Fall rumschlagen muss, auf das Fehlverhalten der alten UBS zurückgehen.

Unser Land ist nach wie vor die Geisel der UBS. Die Schweiz muss hinhalten für die fehlbaren, in den USA kriminellen Gier-Banker aus den Zeiten von Ospel, Kurer und Co. Und von diesen Herren ist bisher kein Wort der Entschuldigung zu hören.

Das scheint spät zwar und langsam, aber immerhin auch dem Ex-UBS-Mitarbeiter Hans-Rudolf Merz klar zu werden, dessen Wahl in den Bundesrat als Seitenwagen von Christoph Blocher von Ex-UBS-Boss Marcel Ospel noch öffentlich bejubelt worden war.

Noch einmal wird die Politik die UBS rausboxen müssen – auf welchem rechtlich fragwürdigen Weg auch immer.

Aber dann kommt die Zeit der Aufklärung. Schon aus purer politischer Selbstachtung muss die Bundesversammlung noch in der März-Session eine PUK einsetzen: Mit dem Auftrag, die Wirren um die UBS bis in die Zeiten von Ospel, Kurer &Co zu untersuchen.