FDP setzt sich durch Steuerbetrüger raus, Kleinganoven dürfen bleiben

  • Publiziert: 18.02.2010, Aktualisiert: 14.01.2012

BERN – Die Ständeratskommission will Ausländer im Gegensatz zur SVP nicht wegen Bagatellen ausschaffen. Dafür haben Wirtschaftskriminelle bald nichts mehr zu lachen.

Kriminelle Ausländerinnen und Ausländer sollen nur für schwere Delikte ausgeschafft werden, aber für alle Arten – auch Wirtschaftsdelikte. Dies sieht der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative vor, mit der sich im März der Ständerat befasst.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) der Kleinen Kammer hat den direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet und mit 5 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, wie die Parlamentsdienste heute Nachmittag mitteilten.

Der Gegenvorschlag nimmt die Hauptanliegen der Initiative auf – mit wichtigen Ausnahmen: So schliesst er aus, dass Ausländer wegen kleinen Delikten ausgewiesen werden können. Es wäre ein «grober Verstoss gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit», wenn Ausländer für Bagatelldelikte ausgeschafft würden, hält die Kommission fest.

Auch bei Steuerdelikten

Anders als bei der SVP-Initiative sollen gemäss dem Gegenvorschlag auch (schwere) Wirtschaftsdelikte zur Ausschaffung führen, zum Beispiel Schwarzarbeit oder Steuerdelikte. Der Vorschlag entspricht in weiten Teilen dem, was FDP und CVP gefordert hatten.

FDP-Ständerat Rolf Büttiker triumphiert denn auch, das Engagement seiner Partei zeige Wirkung. «Die Ausschaffungsinitiative ist damit überflüssig – die SVP sollte sie im Interesse der Sache zurückziehen.»

Selbst die SVP-Mitglieder der Kommission können mit dem Gegenvorschlag gut leben – und haben sich deshalb der Stimme enthalten, statt mit Nein zu votieren. Das bestätigt der Aargauer Ständerat Maximilian Reimann gegenüber Blick.ch.

«Es ist die zweitbeste Lösung. Am besten legen wir beide dem Stimmvolk zur Auswahl vor, dann kann es selber entscheiden, welcher Vorschlag besser ist», erklärt Reimann. (hhs/SDA)

Das ist der Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag nimmt auch Punkte auf, die der Bundesrat ursprünglich ins Gesetz schreiben wollte. So werden einige schwere Straftatbestände aufgezählt, die zu einer Ausweisung führen. Demnach sollen Ausländer nach einer Verurteilung für eine Straftat weggewiesen werden, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht. Für harmlosere Taten sollen Ausländer dann weggewiesen werden, wenn sie dafür zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu mehreren Freiheits- oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen oder Tagessätzen innerhalb von zehn Jahren verurteilt wurden.
play SVP-Ständerat Maximilian Reimann (links) könnte gut mit dem Gegenvorschlag leben. (Keystone)