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Wird wegen Veruntreuung angeklagt: Alt SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger. (Freshfocus)
Der ehemalige Nationalrat der Zürcher SVP hat gestanden, Erbgelder einer ehemaligen Angestellten veruntreut zu haben.
Heute ist es nun so weit: Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Anklage gegen Bruno Zuppiger erhoben. Wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung.
Die Beschuldigten seien «nach durchgeführter Untersuchung geständig», teilt die Oberstaatsanwaltschaft heute mit.
Vorgeschlagen ist eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten bedingt. Die Anklage wurde im abgekürzten Verfahren erhoben.
Im Dezember 2006 und im April 2007 überwiesen Zuppiger und ein Mitarbeiter seiner Firma Zuppiger & Partner AG insgesamt 240'000 Franken aus der Hinterlassenschaft einer verstorbenen Mitarbeiterin auf Konti der Firma und Zuppiger selbst.
Der (ehemalige) Mitarbeiter wird ebenfalls angeklagt und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft genauso wie Zuppiger selbst zu 13 Monaten bedingt verurteilt werden.
Mit dem überwiesenen Geld seien Verbindlichkeiten der Zuppiger & Partner AG beglichen worden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Publik wurde Zuppigers Vergehen durch Dokumente, welche der «Weltwoche» zugespielt wurden. (vuc)
Wenn ein Beschuldigter im wesentlichen geständig ist und die zivilrechtlichen Forderungen anerkannt, muss nicht mehr über alle Details ein Beweisverfahren geführt werden. In dem Fall wird das Geständnis zu einem Anklageentwurf verarbeitet. Sind Opfer und Täter einverstanden, wird dem Gericht der Urteilsvorschlag übermittelt. Dieses prüft dann lediglich noch Formalien.
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