Anklage wegen Veruntreuung steht Staatsanwaltschaft fordert 13 Monate bedingt für Zuppiger

  • Publiziert: 01.10.2012
play Wird wegen Veruntreuung angeklagt: Alt SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger. (Freshfocus)

Der ehemalige Nationalrat der Zürcher SVP hat gestanden, Erbgelder einer ehemaligen Angestellten veruntreut zu haben.

Heute ist es nun so weit: Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Anklage gegen Bruno Zuppiger erhoben. Wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung.

Die Beschuldigten seien «nach durchgeführter Untersuchung geständig», teilt die Oberstaatsanwaltschaft heute mit.

Vorgeschlagen ist eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten bedingt. Die Anklage wurde im abgekürzten Verfahren erhoben.

Im Dezember 2006 und im April 2007 überwiesen Zuppiger und ein Mitarbeiter seiner Firma Zuppiger & Partner AG insgesamt 240'000 Franken aus der Hinterlassenschaft einer verstorbenen Mitarbeiterin auf Konti der Firma und Zuppiger selbst.

Der (ehemalige) Mitarbeiter wird ebenfalls angeklagt und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft genauso wie Zuppiger selbst zu 13 Monaten bedingt verurteilt werden.

Mit dem überwiesenen Geld seien Verbindlichkeiten der Zuppiger & Partner AG beglichen worden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Publik wurde Zuppigers Vergehen durch Dokumente, welche der «Weltwoche» zugespielt wurden.  (vuc)

Abgekürztes Verfahren

Wenn ein Beschuldigter im wesentlichen geständig ist und die zivilrechtlichen Forderungen anerkannt, muss nicht mehr über alle Details ein Beweisverfahren geführt werden. In dem Fall wird das Geständnis zu einem Anklageentwurf verarbeitet. Sind Opfer und Täter einverstanden, wird dem Gericht der Urteilsvorschlag übermittelt. Dieses prüft dann lediglich noch Formalien.

Werbung überspringen

Beliebteste Kommentare

  • Philipp  Rittermann
    ich wäre für 13 monate unbedingt; die herren vetterliwirten dürfen ruhig auch mal ne zelle von innen angucken.
  • Thomas  Hodel , Solothurn
    Herr Zuppiger Sie sind eine Schande für die SVP und für die Treuhandbranche

Alle Kommentare (16)

  • Manfred  Wild
    Ach, die richter werden schon ein Herz haben und eine kurze ungebingte Strafe aussprechen. Mit Herrn Zuppiger wird sicher gekuschelt.
    • 02.10.2012
    • 10
    • 1
  • Beat  Steiner , Zug
    Ich finds komisch, dass das Wort "Kuscheljustiz" noch nie viel in all den Kommntaren
    • 01.10.2012
    • 18
    • 5
  • Walter  Vetter
    Herr Markus Baumann, Gauner gibt es in jeder Partei, aber Sie dürfen diese Meinung haben, denn auch Sie können nur mit Ihrem Verstand schreiben.
  • Hugo  Müller
    und der wollte unser land präsentieren und anführen...unglaublich!!!!
    • 01.10.2012
    • 58
    • 4
  • Caroline  Breitner
    Ein Jährchen bedingt dafür dass der Mann mal eben 240000 Fr. geklaut hat.... Das kann man ja nicht mal als Strafe ansehen. Klar, er hat kein Gewaltverbrechen begangen, für einen Überfall gäbs ein Mehrfaches davon unbedingt, auch wenn die Beute 100 mal kleiner und nur eine ungeladene Waffe im Spiel war... Zum Glück für ihn kein Gewaltverbrechen, ansonsten müsste er sich noch Ausschaffungsparolen aus seiner eigenen Partei anhören... Aber Vermögensdelikte erachtet man - in der SVP und allgemein - anscheinend als Kavaliersdelikte. Macht ja auch nicht so viel aufsehen, wenn so ein nobler Herr irgendwo mal eben eine grössere Summe für sein eigenes Konto abzweigt. Läuft alles still, sauber und problemlos… Nur die kleinen Leute, die nicht so einfach und leise mal eben an das grosse Geld kommen, und darum vielleicht zu herkömmlichen Verbrechen greifen, nur die müssen konsequent bestraft und ausgewiesen werden… Logik der SVP…
Seite 1 2 3 »
Seitenanfang

Top 3

1 Nach dem Nein im Nationalrat Ständeräte kämpfen weiter für die «Lex USA»bullet
2 Ohrfeige für Widmer-Schlumpf Nationalrat versenkt US-Steuerdeal definitivbullet
3 Ständerat hält am US-Steuerdeal fest Was ist der «Bettelbrief» wert?bullet

Politik