Entscheid gegen Ausschaffungs-Initiative Spielen Bundesrichter der SVP in die Hände?

  • Publiziert: 12.10.2012
  • Von Karin Müller
SVP-Generalsekretär Martin Baltisser sieht im Sturm auf das Stöckli ein langfristiges Projekt (Archiv) play Martin Baltisser, Generalsekretär SVP. (sda)

LAUSANNE - Vier Bundesrichter stimmten heute gegen einen Antrag, zwei Drogendealern aus Mazedonien die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Die Richter sagten, die Ausschaffungsinitiative sei nicht anwendbar.

Die Eidgenössische Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer wurde am 28. November 2010 von Volk und Ständen mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Sie sieht die automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die gewisse Straftaten begangen haben. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Drogenhandel. Doch bisher harzt es mit der Umsetzung. Auch das Bundesgericht will die Initiative so nicht umsetzen.

Ein Bundesrichter wollte Initiative durchsetzen

Ein Bundesrichter wollte zwei wegen Drogenhandels verurteilten Mazedoniern die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Auch ein wegen Vergewaltigung verurteilter Senegalese sollte ausgeschafft werden.

Die vier anderen Bundesrichter folgten dem Antragsteller jedoch nicht. In einer öffentlichen Verhandlung von heute Freitag beurteilten sie die SVP-Initiative als nicht anwendbar, bevor sie vom Parlament konkretisiert worden ist.

Verfassungsbestimmungen seien nie isoliert zu betrachten, sie müssten immer im Kontext gesehen werden, argumentierten die Richter.

Bundesrichter zu voreilig?

Spielt das Bundesgericht mit dem negativen Entscheid der SVP und ihrer Durchsetzungsinitiative in die Hände?

Martin Baltisser, Generalsekretär SVP, verneint: «Es ging hier lediglich um die Frage, ob die Initiative in bestimmten Fällen direkt anwendbar ist oder nicht. Ein Bundesrichter hat sich auf den - aus unserer Sicht - vertretbaren Standpunkt gestellt, dass dies für einzelne Delikte möglich sein müsste.»

Doch erst brauche es eine Umsetzung auf Gesetzesstufe, meint Baltisser. Das sei bei Volksinitiativen in den meisten Fällen so.

Die Vernehmlassung zur Umsetzungsgesetzgebung läuft und wurde vor einigen Tagen abgeschlossen. Als nächstes folgt eine Botschaft ans Parlament.

Durchsetzungsinitiative würde direkter wirken

Im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiative ist die von der SVP lancierte Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer direkt anwendbar.

Martin Baltisser: «Diese Initiative wurde lanciert, weil wir leider davon ausgehen müssen, dass der Bundesrat und das Parlament nicht bereit sind, die von Volk und Ständen angenommene Verfassungsbestimmung korrekt umzusetzen.»

 

Beliebteste Kommentare

  • Manuel  Winterberger , Schönbühl , via Facebook
    meiner Meinung nach haben kriminelle Ausländer ihr Gastrecht in der Schweiz missbraucht und gehören ausgeschafft. Sonst soll Herr Nationalrat Glättli und Bundesrätin Sommaruga diese bei sich aufnehmen!
  • R.  Meier
    Wer sich kriminell verhaelt als Asylsuchender egal was es getan hat verliert das Anrecht auf sein Asylverfahren.Denn es zeigt auf das man das schweizerische Gesetz mit Fuessen tritt.

Alle Kommentare (14)

  • Barbara  Sägesser
    Auch wenn ich die Nichtnennung verstehe, so bin ich ja doch neugierig welche Richter da involviert waren. Sehe ich mir die Liste der Richter an, so sehe ich CVP, SVP etc.
  • André  Kocher
    Ist Richter sein eigentlich ein Beruf mit Verantwortung, oder ist es
    irgendeine Zirkusnummer ?
  • Martin  Gerber , Bern
    Die Ausschaffungsinitiative kam zwar nicht zur Anwendung aber der Senegalese wird auf Antrag des Kantons Luzern ausgeschafft. Der Rekurs eines Mazedoniers wurde abgelehnt und der andere der seit dem 7. Lebensjahr hier lebt und abgesehen vom Drogenhandel keine anderen Straftaten begangen hat kann bleiben. Dies zur Info, damit man nicht denkt, dass nichts passieren würde.
  • René  Fahrni , Oberuzwil
    Die 4 Bundesrichter sollen per sofort zurücktreten
  • R.  Meier
    Wer sich kriminell verhaelt als Asylsuchender egal was es getan hat verliert das Anrecht auf sein Asylverfahren.Denn es zeigt auf das man das schweizerische Gesetz mit Fuessen tritt.
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