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Die Bankenkrise verunsicherte nicht nur den Finanzplatz Schweiz: Manch ein Kleinsparer fürchtete um sein Vermögen. Denn bisher sind Spareinlagen nur bis 30000 Franken versichert. Geht die Bank pleite, ist unter Umständen das private Vermögen weg.
Um dies zu verhindern hat der Bundesrat bereist im vergangenen Jahr den Einlagenschutz auf 100000 Franken erhöht. Provisorisch. Nun will die Landesregierung diese Regelung definitiv im Gesetz verankern.
Das Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen wird nun in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 31. Dezember 2009.
Die Vorlage sieht ein zweistufiges Sicherungssystem vor: Die Einlagen werden durch einen selbständigen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds (ESF) in Höhe von rund 9,75 Milliarden Franken gesichert. Der ESF-Verwaltungsrat besteht aus höchstens fünf vom Bundesrat ernannten Mitgliedern, wobei die Banken «angemessen» vertreten sein sollen.
Aufgebaut wird der Fonds von den Banken. Diese entrichten dazu jährliche Beiträge zur Äufnung von zwei Dritteln des Zielbetrags. Das restliche Drittel wird durch die Verpfändung von Werttiteln gesichert. Der Fonds soll die Mittel zur Auszahlung der Einlagen innert 20 Tagen bereitstellen. (SDA)