play
Weltweit werden Milliarden an Steuern hinterzogen (Symbolbild)
(Keystone)Jetzt geht es auch Steuerhinterziehern in der Schweiz an den Kragen. Der Bundesrat will das Bankgeheimnis im Inland lockern. Für die Sozialdemokraten reicht das noch nicht. Die SVP will sich hingegen «mit aller Kraft zur Wehr setzen».
Für die SP ist die Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts ein «überfälliger Schritt in die richtige Richtung». Dieser geht ihr aber noch nicht weit genug: Die Partei verlangt vom Bundesrat eine entschiedene Abkehr von der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Heute Freitag habe er es verpasst, diese Frage endgültig zu klären. Positiv wertet die SP indes die geplante Vereinheitlichung und die verbesserte Rechtssicherheit, wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Es sei wichtig, dass das Bankgeheimnis in laufenden Strafverfahren aufgehoben werden könne und die Kantone damit punktuell Zugang zu Bankdaten erhielten.
Damit werde den Schweizer Steuerbehörden gewährt, was den ausländischen Behörden seit Jahren zugestanden werde.
Allerdings sehe auch das neue Steuerstrafrecht vor, dass das Bankgeheimnis Steuerhinterzieher im Veranlagungsverfahren schütze und dass die Steuerbehörden bei der Veranlagung weiterhin keinen Zugriff auf Bankdaten erhielten. «Der Bundesrat stellt sich damit schützend vor Steuerhinterzieher und ihre Helfershelfer bei den Banken», schreibt die SP.
SVP will «mit aller Kraft» dagegen kämpfen
Für die SVP ist absehbar, dass die Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts zu einer Aufweichung des Bankgeheimnisses führen wird. Dagegen will sie sich «mit aller Kraft zur Wehr setzen», wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Die Partei stehe ohne Wenn und Aber zum Schutz der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürger vor Übergriffen des Staats und Dritter. Den Schutz der Bankkunden bezeichnet sie als «zentralen Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates».
Die SVP fordert auch die Beibehaltung der Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Wer bloss vergesse, etwas zu deklarieren, oder anderer Auffassung als die Steuerbehörden sei, dürfe nicht dem Generalverdacht betrügerischen Handelns ausgesetzt sein und strafrechtlich verfolgt werden.
CVP-Darbellay: «unverhältnismässig und inakzeptabel»
Auch für CVP-Präsident Christophe Darbellay geht der Bundesrat zu weit. Steuerbetrug mit allen Formen der Hinterziehung auf eine Stufe zu stellen sei «unverhältnismässig und inakzeptabel».
Nur für die schweren Fälle von Hinterziehung brauche es eine Lösung, sagte der Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Stattdessen mache der Bundesrat Zugeständnisse an die Kantone. Diese verlangen gleich lange Spiesse wie ausländische Steuerbehörden, die via Amtshilfeverfahren an Bankkundendaten gelangen können.
Darbellay fürchtet auch um das Verhältnis zwischen Steuerzahler und Behörden. «Zwingt man die Bürger, alle Informationen auf der Steuererklärung offenzulegen, ist das Verhältnis zwischen Bürger und Staat nicht mehr das gleiche. Das heisst nicht mehr sehr schweizerisch.» Der kleinste Irrtum würde dann vor Gericht zitiert, befürchtet der CVP-Präsident.
Keinen Unterschied mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
Die Eidgenössische Steuerverwaltung teilte heute mit, dass der Bundesrat die Straftatbestände im Steuerstrafrecht und die Verfahren dazu vereinheitlichen will.
Dieser Schritt würde den Unterschied zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung aufweichen und das Bankgeheimnis auch in der Schweiz lockern.
In der internationalen Steueramtshilfe hat der Bundesrat den Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung bereits aufgehoben: Die Schweiz leistet auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe.
Die geplante Vereinheitlichung geht laut Bundesrat auf eine Motion des ehemaligen Ständerats Rolf Schweiger (FDP/ZG) zurück. Dieser verlangte eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts. Der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung solle beibehalten werden, aber es solle stärker nach der Schwere des Delikts abgegrenzt werden.
Vorlage soll im Frühling stehen
Wie bei den indirekten Steuern soll nun laut Steuerverwaltung das Verfahren vereinheitlicht werden, und zudem sollen die Straftatbestände inhaltlich gleich gestaltet werden.
Einheitliche Straftatbestände könnten dazu führen, dass Widerhandlungen stärker nach der Schwere der Tat beurteilt werden. Dabei sollen künftig die Kantone in Hinterziehungsverfahren Zugang zu Bankdaten erhalten.
Die Vorlage soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt werden und bis im Frühling vorliegen, teilte die Steuerverwaltung weiter mit. Weitere Anpassungen sollen die Ahndung von Steuerdelikten erleichtern. (sda)
Beliebteste Kommentare
Alle Kommentare (12)