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Eveline Widmer-Schlumpf greift im Asylwesen hart durch. (Reuters)
Die Schweiz soll für Asylsuchende unattraktiver werden. Deshalb will Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Verfahrensabläufe beschleunigen, wie sie heute sagte. Die Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes bringe in erster Linie Verbesserungen beim Vollzug im Asylbereich.
Das bisherige «komplizierte und unübersichtliche System» will der Bundesrat vereinfachen: Nichteintretensverfahren sollen nur noch bei Dublin-Verfahren, bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat sowie in Fällen ohne Asylgründe angewandt werden.
In den übrigen Fällen sollen die Behörden ein rasches und einheitliches materielles Verfahren durchführen. Dabei will der Bundesrat die Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage verkürzen.
Verschärfungen sind auch bei den Asylgründen vorgesehen: Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion in die Schweiz flüchten, sollen nicht mehr als Flüchtlinge gelten und auch kein Asyl erhalten.
Sie sollen nur vorläufig aufgenommen werden, wenn dem Asylsuchenden in der Heimat eine unmenschliche Behandlung droht. Dieser Artikel ist vor allem auf Asylsuchende aus afrikanischen Ländern wie Eritrea gemünzt.
Ebenfalls unterdrücken möchte die Landesregierung politische Tätigkeiten der Asylsuchenden, die ausschliesslich zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen. Solche Aktivitäten sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Auch Personen, die Asylsuchenden dabei zur Seite stünden, sollen bestraft werden.
Denise Graf von Amnesty International reagiert mit massiver Kritik auf das neue Gesetz. «Frau Widmer-Schlumpf behauptet, sie wolle die humanitäre Tradition der Schweiz nicht in Frage stellen. Das ist aber unglaubwürdig, weil sie die Verschärfungen mit der höheren Zahl von Asylgesuchen aus Eritrea, Somalia, Irak oder Sri Lanka begründet.»
In diesen Ländern gebe es massive Konflikten und schweren Menschenrechts-Verletzungen. «Kein Wunder, dass deswegen die Asylgesuche von dort ansteigen», betont Graf.
Sie stört sich auch an der verkürzten Beschwerdefrist. «15 Tage reichen unter Umständen nicht, damit sich eine traumatisiert Person den Behörden anvertrauen kann. Denken Sie an eine vergewaltigte Frau!» Und auch die Beschaffung von Beweismitteln aus dem Ausland sei innert zwei Wochen häufig nicht möglich. (hhs/SDA)