
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
play
Der Völkerrechtler Thomas Fleiner findet das Abkommen «völlig unüblich». (thomasfleiner.ch)
Vor allem gegenüber dem Kanton Genf sei das Vorgehen des Bundesrats problematisch, sagte Thomas Fleiner, emeritierter Staats- und Völkerrechtsprofessor der Universität Freiburg, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Offenbar sei es aber die einzige Möglichkeit gewesen, die Situation zu klären und die beiden in Libyen festgehaltenen Personen frei zu kriegen.
Die Schweiz habe einen Eingriff in ihre Souveränität zugelassen, sagte Fleiner. «Nebst dem Schweizer Recht wurde auch die Schweizer Gerichtskompetenz mehr oder weniger ausgehebelt.» Dem Schiedsgericht würden im Abkommen weite Kompetenzen eingeräumt.
Vertrag «völlig unüblich»
Ein Problem sei, dass es im Völkerrecht trotz Globalisierung keine institutionellen Instrumente gebe, mit denen ein Konflikt wie jener zwischen der Schweiz und Libyen gelöst werden könnte. Die Folge könne ein Abkommen sein wie jenes, das jetzt vorliege.
Den Vertrag selbst bezeichnete Fleiner als «völlig unüblich». Der Inhalt sei aber nicht so zu interpretieren, dass libysche Staatsbürger in der Schweiz nun rechtlich privilegiert würden. Die Schweiz verpflichte sich lediglich zu dem, was alle Ausländer erwarten dürften: dass sie anständig behandelt werden.
Personen unter Druck gesetzt
Fleiner vergleicht das Abkommen mit jenem, das die Schweiz mit den USA zugunsten der UBS eingegangen ist. Im Fall der UBS habe ein ausländischer Staat ein Unternehmen unter Druck gesetzt; Gaddafi dagegen habe nun Einzelpersonen unter Druck gesetzt. In beiden Fälle habe der Schweizer Staat eingreifen müssen – was im Prinzip nicht richtig sei.
«Die Schweiz ist schlecht gewappnet für solche Situationen», sagte Fleiner. Bei komplexen Problemen in der globalisierten Welt habe die Schweiz ein grundsätzliches Problem: Im Ausland werde sie als Einheitsstaat wahrgenommmen. Das habe dazu geführt, dass der Bund sich für das Verhalten eines Kantons entschuldigt habe, aber dieses Verhalten könne er gar nicht beeinflussen.
Schliesslich stört sich Fleiner daran, dass das Schicksal der Hausangestellten, welche den Sohn des libyschen Staatsoberhaupts Gaddafi angezeigt haben, kaum thematisiert wird. Niemand wisse, was mit ihnen nach dem Rückzug der Anzeige geschehen sei. (SDA/ent)