Fertig Hungerstreik Regierung gibt nach – Hanfbaron Rappaz darf heim

  • Publiziert: 21.07.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
play Der streitbare Bauer Bernard Rappaz mit seinen Hanfpflanzen. (Keystone)

SITTEN – Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz darf seine Strafe vorläufig unter strengen Bedingungen an seinem Wohnsitz verbüssen.

Rappaz darf nach Hause: Das meldet das Walliser Sicherheitsdepartements in einem heute verschickten Communiqué. Rappaz habe alle Bedingungen akzeptiert und seinen Hungerstreik unterbrochen, schreibt das Departement. Er wird folgenden Bedingungen unterworfen:
  • ständige Überwachung rund um die Uhr;
  • täglicher Spaziergang von höchstens einer Stunde in einem eingeschränkten Umkreis;
  • wöchentlicher Besuch ausschliesslich von seinen Angehörigen während höchstens 90 Minuten;
  • begleiteter Besuch zu seinem behandelnden Arzt.
Dieser provisorische Entscheid gelte grundsätzlich bis zum kommenden 26. August und weise Ähnlichkeiten mit einem Hausarrest auf, schränke aber die persönliche Freiheit von Bernard Rappaz noch mehr ein, schreibt das Departement.

In den letzten Tagen lag Rappaz im Berner Inselspital, wohin er wegen seines schlechten Gesundheitszustands eingeliefert werden musste. Er hungerte insgesamt beinahe hundert Tage, um gegen seine Strafe zu protestieren: Wegen Hanfanbaus, Drogenhandels, Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung hatte er fünf Jahre und acht Monate Knast kassiert.

Der Hungerstreik brachte vor allem die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten in ein ethisches Dilemma: Sollte sie Rappaz gegen dessen Willen zwangsernähren lassen, wenn der Hungertod drohte? Dieses Problem ist vorerst gelöst. Die Frage ist jetzt, wie schnell sich Rappaz erholt. Beim letzten Hafturlaub gesundete er erstaunlich schnell – und tanzte damit Waeber-Kalbermatten auf der Nase herum.

Auch deshalb sträubte sich die Sicherheitsdirektorin lange gegen den erneuten Hafturlaub – obwohl selbst ihre Partei, die SP, einen solchen gefordert hat. (hhs/SDA)