SVP-Propaganda Rassismus-Kommission: Plakate sind legal

  • Publiziert: 07.10.2009, Aktualisiert: 02.01.2012

BERN – SVP-Gegner laufen Sturm. Und mehrere Städte weigern sich, die antiislamische Propaganda zu erlauben. Doch jetzt ist klar: Illegal ist das Motiv nicht.

Die Wogen gehen hoch wegen des neusten Coups der SVP-Propagandisten: Das Plakat mit einer Frau in einer schwarzen Burka und Minaretten in Form von bedrohlichen Langstreckenraketen geht für viele Menschen unter die Gürtellinie – auch für Nahost-Experte Erich Gysling, wie er im Gespräch mit Blick.ch betonte.

Doch so weit die Werber von Rechtsaussen mit ihrer Kampagne gegen Minarette auch gehen – gegen das Antirassismus-Gesetz verstossen sie damit offenbar nicht. Diese Wertung kommt von einem Gremium, das sich selten auf die Seite der SVP schlägt, der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR). Sie stützt sich dabei auf frühere Urteile zu kontroversen Inseraten.

«Von der heutigen Rechtslage und den bereits von Gerichten ausgesprochenen Urteilen ausgehend muss geschlossen werden, dass diese und ähnliche Plakate strafrechtlich nicht verboten sind», schreibt die EKR in ihrem Bericht.

Kommission will SVP-Spielraum einschränken

Das ist aber kein genereller Freipass für grenzwertige SVP-Kampagnen. Im Gegenteil: Der Präsident der Kommission machte klar, was er persönlich von dem Minarett-Plakat hält: «In einer Demokratie gibt es keinen Freipass für Hasspredigten und für die Diffamierung von Minderheiten», so der Basler Historiker.

Dementsprechend kritisiert die EKR, dass in der Schweiz ein zivilgesetzliches Diskriminierungsverbot fehlt. Das strafrechtliche Antirassismusgesetz reiche nicht aus. Ein explizites Gesetz im Zivilgesetzbuch, analog zur Diskriminierung von Geschlechtern oder Behinderten, würde nach Lesart der Kommission die Latte für eine Verurteilung tiefer setzen – und damit den Spielraum der SVP bei ihren Motiven einschränken.

Obwohl das Plakat nicht gegen das Antirassismus-Gesetz verstösst, billigt die Kommission ein Verbot, wie es Basel und Lausanne schon ausgesprochen haben. Dafür könnten sich die Städte auf das Gebot der Nichtdiskriminierung in der Bundesverfassung berufen. Oder auf die präventive Verpflichtung aus dem internationalen Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung (RDK).

Berner Stapi zögert

Noch zu keinem Entscheid durchgerungen hat sich der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät. Er wünscht sich ein koordiniertes Vorgehen der Schweizer Städte in der Frage, ob die Plakate in den Strassen auftauchen sollen oder nicht.

Persönlich tendiere er aber eher dazu, die Plakate nicht aushängen zu lassen, sagte der SP-Politiker. Es sei für ihn ein Ärgernis, dass die Initiative durch die provokativen Plakate so viel Medienaufmerksamkeit bekomme, ohne dass die Plakate überhaupt schon hingen.

Ähnlich äusserte sich heute der Bieler Stadtpräsident Hans Stöckli, ebenfalls Sozialdemokrat. Die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) werde die Stadtbehörden informieren, sobald sie Anfragen habe. Biel werde sich dann nach dem Vorgehen der «Mehrheit der grossen Städte richten». Bisher haben einzig die Städte Genf und St. Gallen den Aushang der umstrittenen Plakate erlaubt. (hhs/SDA)

Es geht auch gemässigter

Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) hat zwei Vertreter im 16-köpfigen Initiativkomitee, das mit den Plakaten mit einer verhüllten Frau und raketenförmigen Minaretten wirbt: alt Nationalrat Christian Waber und Parteisprecher Daniel Zingg. Die anderen gehören der SVP an. Daniel Zingg hat das umstrittene Plakat in einem fünfköpfigen Ausschuss gar abgesegnet. «Obwohl ich persönlich für eine moderatere Variante ohne Burka war», wie er heute sagte. Dementsprechend setzt die EDU im Abstimmungskampf für den 29. November auch auf eine eigene Kampagne. Diese hat sie heute in Bern vorgestellt. Das Plakat zeigt eine Fotomontage mit Dorfplatz, Häuserzeile, Minarett und dem Slogan «Es geht auch ohne Minarette!» (SDA)