Wirbel um Hanfbaron «Rappaz, ein feiger, hinterhältiger Verbrecher»

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Von Simon Hehli
Der streitbare Bauer Bernard Rappaz mit seinen Hanfpflanzen.- Keystone

SITTEN – Walliser SP-Vertreter begrüssen den Hausarrest für Hanfbaron Rappaz. SVP-Hardliner Oskar Freyinger hingegen tobt – und sieht den Rechtsstaat in Gefahr.

Zwei Monate lang weigerte sich Bernard Rappaz zu essen. Jetzt hat die Walliser Regierung den schlimmsten Fall abgewendet: Statt im Berner Inselspital zu verhungern, darf der Hanfbaron seine Haftstrafe unter strengen Auflagen bis Ende August in Hausarrest absitzen. Federführend im Dossier Rappaz ist die Walliser Justizdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten (SP).

Doris Schmidhalter-Näfen, Grossrätin und Oberwalliser SP-Präsidentin, begrüsst den Entscheid ihrer Genossin: «In unserem Rechtsstaat sollten wir niemanden verhungern lassen», betont sie im Gespräch mit Blick.ch. Das sei eine grundsätzliche Frage – und habe nichts mit Sympathien der SP für eine Cannabis-Liberalisierung zu tun.

In der SF-Sendung «Club» von gestern hatte ihr Vorstandskollege Beat Jost darauf hingewiesen, dass Rappaz «nur» Hanf angebaut habe – und nicht Milliarden verbrannt wie gewisse Banker. Auch Schmidhalter-Näfen findet die Haft-Strafe von fast sechs Jahren hart – selbst wenn Rappaz kein Unschuldsengel sei. Den Hungerstreik betrachtet sie nicht als Erpressung: «Das ist ein anerkanntes Druckmittel.»

Pokerspieler Rappaz und seine Gegnerin

«Blödsinn!», entgegnet der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger. Bei Gandhi sei der Hungerstreik ja tatsächlich legitim gewesen. «Aber Rappaz ist nur ein feiger, hinterhältiger Verbrecher, der die Verantwortung für seine Taten nicht übernehmen will.»

Die SP wolle eben ihre Staatsrätin in Schutz nehmen, die Fehler an Fehler gereiht habe. «Rappaz pokert. Und er hat eine Gegnerin mit schwachen Nerven gefunden, die er an der Nase herum führen kann.» Der Hanfbauer würde sich niemals zu Tode hungern, ist Freysinger überzeugt: «Der hat doch irgendwo noch ein grosses Vermögen versteckt, das er nach seiner Haft geniessen will.»

Der Hafturlaub habe ihn überrascht und schockiert: «Das ist doch ein fatales Signal an alle Verbrecher, die im Wallis hinter Gittern sitzen. Ich würde ihnen raten, sofort einen Hungerstreik anzufangen. Dann können sie bald aussuchen, ob sie lieber in die Sauna wollen oder doch in ein Fünf-Sterne-Hotel.» So werde der Rechtsstaat ausgehöhlt.

Kein Arzt wollte Rappaz zwangsernähren

Justizdirektorin Waeber-Kalbermatten beruft sich bei ihrem Entscheid auf ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte vergangen Woche die Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauers mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Das konnte Waeber-Kalbermatten nur mit dem Hafturlaub garantieren – denn offenbar fand sich kein Arzt, der Rappaz zwangsernähren wollte.

Sterben lassen würde auch Freysinger Rappaz nicht: Die Behörden hätten ihn vielmehr im Spital in Ohnmacht fallen lassen und ihm dann Nahrung verabreichen sollen, findet er. «Das wäre dann auch keine Zwangsernährung gewesen, sondern einfach Massnahmen zur Lebensrettung, wie sie das Gesetz vorschreibt.»

Noch nicht daheim

Zuhause eingetroffen ist Rappaz bisher noch nicht. Laut einem Communiqué des Berner Inselspitals legt das Ärzteteam «aufgrund des Gesundheitszustands des Patienten den Zeitpunkt des Transfers an den Wohnort fest». Weitere Auskünfte zum Patienten werden mit Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht nicht erteilt. Rappaz Anwalt, Aba Neeman, erklärt: «Ich habe meinen Klienten am Freitag das letzte Mal gesehen. Er sah abgemagert aus und war am Ende seiner Kräfte.» Neeman hofft, dass Rappaz bereits in einigen Tagen nach Hause überführt werden kann. (SDA)

Top 3

1 Fingerkuppen abschleifen Schmerzhafte Methode gegen die Rückschaffungbullet
2 Chaos und Gewalt auf den Malediven Islamisten greifen nach dem...bullet
3 Steuerstreit mit der halben Welt Weissgeld-Strategie?bullet

Politik

Soll der Staat bei Hungerstreikenden nachgeben?»

  • 18% Ja, in Schweizer Gefängnissen soll niemand sterben.
  • 82% Nein, sonst wird der Rechtsstaat erpressbar.