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Das Plakat der Initiativgegner.- Keystone
Mit der Zensur der Minarettplakate haben Basel und drei weitere Städte eine emotionale Debatte über Diffamierung und Meinungsfreiheit ausgelöst. Die politischen Akteure verstiegen sich in zweifelhaften, juristischen Interpretationen und übertriebenen Deutungen der verletzenden Botschaft der Minarettgegner.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fungierte dabei als Empfehlungsrat der Zensurbehörden. In einer Stellungnahme beschrieb sie letzte Woche die Minarette auf dem Plakat als «Raketen, welche das Territorium der Schweiz durchdringen oder wie Missiles die Schweiz beherrschen». Eine reichlich zugespitzte Sichtweise.
Die Kommission schrieb zudem, die Plakate würden suggerieren, dass die hiesige muslimische Bevölkerung die Schweiz beherrschen, Frauen unterdrücken und die Grundrechte missachten wolle. Aus dieser Interpretation des zweifellos diffamierenden Plakates schliesst die Kommission, dass die Behörden die Zensur der Plakate in Erwägung ziehen sollten.
Kommissionspräsident und Historiker Georg Kreis begrüsste die Verbote gar. Medienminister und Jurist Moritz Leuenberger pflichtete ihm via Blog bei: Er habe «alles Verständnis für ein Verbot des Plakates».
Bei aller Empörung über das Plakat vergassen Stadtbehörden wie Politgrössen offenbar, das Urteil der Experten für Meinungsfreiheit einzuholen. Für den Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer ist die Sachlage klar: «Das Plakat kann nicht verboten werden» (siehe Interview rechts). Auch die Zürcher Staatsrechtlerin Regina Kiener ist dieser Meinung: «Ein Verbot dieses Plakates ist nicht verhältnismässig, denn es wäre Zensur.» Das Plakat sei zweifellos eine diffamierende Äusserung, der Inhalt herabsetzend und es verletze die Gefühle religiöser Minderheiten. Aber das genüge nicht, um dieses Plakat im Rahmen einer Abstimmungsdebatte zu verbieten, sagt Kiener. «Das öffentliche Interesse am Schutz vor Diffamierung oder dem Religionsfrieden kann in diesem Fall nicht über die Meinungsfreiheit gestellt werden.»
Es gehe zudem nicht nur um die Meinungs-, sondern auch um die Informationsfreiheit der Bevölkerung. Der Staat dürfe den offenen Diskurs nicht unterbinden. «Das Bundesgericht hat dies mehrfach festgehalten und zu Recht betont, dass die Stimmbürger durchaus in der Lage sind, Übertreibungen zu erkennen und sich aufgrund ihrer eigenen Überlegungen zu entscheiden.» In der politischen Debatte müsse man auch schockierende oder diffamierende Äusserungen zur Kenntnis nehmen.
Gute Nachrichten für das Initiativkomitee. Seine Rekurse gegen die Plakatverbote werden wohl Erfolg haben. Doch die Minarettgegner wollen noch weiter gehen. «Wir werden wohl auch Strafanzeige gegen die verantwortlichen Zensoren machen», sagt SVP-Nationalrat Walter Wobmann.