Basel missachtet Bundesrat Nicht jeder darf Ständerat werden

  • Publiziert: 07.02.2012

Auslandschweizer sollen im Kanton Basel-Stadt nach Ansicht der Regierung weiterhin nicht an den Ständeratswahlen teilnehmen können. Damit stellt sich diese auch gegen den Bundesrat.

Die Regierung beantragt dem Parlament, eine Motion für die Einführung des Ständeratwahlrechts für Auslandschweizer nicht zu überweisen. Unter anderem verweist die Regierung auf die Bedeutung der lokalen Verbundenheit bei der Wahl des einzigen Basler Ständerats.

In elf Kantonen eingeführt

Andere Kantone sehen das indes anders: Letztes Jahr konnten sich im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer in elf Kantonen an der Ständeratswahl beteiligen, darunter auch im Baselbiet oder im Kanton Zürich.

Eingreicht worden war der Vorstoss im Grossen Rat von einem FDP-Exponenten im September 2011. Für den Motionär gibt es keine sachlichen Gründe, dass die Auslandschweizer in Basel-Stadt zwar an den National- nicht aber an den Ständeratswahlen teilnehmen dürfen.

Die Wahl des Nationalrats ist bundesrechtlich geregelt, jene des Ständerats jedoch kantonalrechtlich.

Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2011 die Kantone in einem Schreiben aufgefordert, auch die Auslandschweizer zur Wahl des Ständerats zuzulassen. Die Landesregierung schloss damals nicht aus, bei den betroffenen Kantonen längerfristig ein weiteres Mal zu intervenieren.

Mit Zwang gegen die Kantone?

Unzufrieden mit der Situation ist neben dem Bundesrat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Sie hat letztes Jahr bei der Bundesverwaltung ein Rechtsgutachten bestellt. Dieses soll klären, ob die Kantone ohne Verfassungsänderung verpflichtet werden können, Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu ermöglichen.

Auch Ariane Rustichelli, Sprecherin der Auslandschweizer-Organisation, bedauert den Entscheid. Das Argument der fehlenden Verankerung will sie nicht gelten lassen. «Jemand, der an der kantonalen Politik nicht interessiert ist, würde sich ja nicht aufstellen lassen.»

Priorität geniesst das Thema bei der Auslandschweizer-Organisation allerdings nicht. Wichtiger sei, dass bis zu den Parlamentswahlen im Jahr 2015 in allen Kantonen per e-Voting gewählt und abgestimmt werden könne, sagt Rustichelli. Um dieses Anliegen zu unterstreichen, hat die Organisation kürzlich eine Petition lanciert. (sda/per)

Kommentare (3)

  • Stefan  Buttliger
    Sorry, wer nicht hier lebt, soll kein Amt belegen!
    • 08.02.2012
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  • Hans >Peter  Läuchli , Vellerat
    Das ist halt Basel Stadt, deer Kanton der Beschränkten, Intoleranten, Bauchnabelbetrachter. Gottseidank ist endlich die Basler Zeitung etwas lesenswerter geworden, aber nicht wegen den Baslern.
    Geht es einem Unternehmen dort schlecht muss es durch Nichtbasler gerettet werden.
    Da sind mir die Zürcher viel sympathischer.
    • 07.02.2012
    • 0 Gefällt mir
  • M.  R.
    Hahaha....sind denn im Ausland lebende Schweizer keine Schweizer mehr?Die Politiker haben eine vollkomme Mattscheibe und bei den Temperaturen unter Null eine da zu kommende zu gefrorene....hahahaha...
    • 07.02.2012
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