Gericht stoppt USA-Deal Neue Ohrfeige für den Bundesrat

BERN – Nächste Bombe in der UBS-Affäre: Das Bundesverwaltungsgericht stoppt auch die Herausgabe eines Teils der 4450 Kundendossiers an die USA. Ist damit der Staatsvertrag futsch?

  • Aktualisiert am 14.01.2012
Das nächste Debakel für Finanzminister Hans-Rudolf Merz und seine Bundesrats-Kollegen.- Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht stoppt mit einem Pilot-Entscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA. Mit dem Urteil könnte sich der im August getroffene Vergleich zwischen der Schweiz und den USA weitgehend in Luft auflösen.

Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer Amerikanerin gutgeheissen. Der heute veröffentlichte Entscheid der Richter in Bern kann nicht mehr angefochten werden. Die Eidg. Steuerverwaltung hatte den Fall gemäss dem im letzten August getroffenen Vergleich zwischen der Schweiz und den USA als amtshilfefähig eingestuft.

W-9 Formular nicht eingereicht

Nach dem Vergleich fällt die betroffene US-Bürgerin in die Gruppe «schwerer und fortgesetzter Steuerdelikte», indem sie bei den US- Behörden das geforderte Formular W-9 nicht einreichte, mit dem Konten bei einer ausländischen Bank deklariert werden müssen. Zudem betrug ihr Jahreseinkommen aus dem Konto über 100000 Franken.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass keine betrügerische Handlung vorliegt, wenn einzig das Formular W-9 nicht eingereicht wurde. Gemäss dem hier anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA sei betrügerisches Verhalten aber Voraussetzung für die Amtshilfe.

Keine Amtshilfe für Steuerhinterziehung

Betrügerisches Verhalten liegt gemäss Gericht nur vor, wenn die betroffene Person ein Handeln an den Tag legt, das über blosse Untätigkeit hinausgeht. Das sei bei Steuerhinterziehung nicht der Fall, selbst wenn es sich um grosse Beträge handle.

Das Gericht steht damit für die strenge Trennung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein und wendet sie auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA an. Der Vergleich vom vergangenen August könne als «Verständigungsvereinbarung» das Doppelbesteuerungsabkommen weder ändern noch ergänzen.

4200 Fälle schwerer Steuerdelikte

Das Gericht betont, dass sein Urteil nur eine der vier Kategorien betrifft, für die im August-Abkommen der rechtliche Rahmen für die Amtshilfe abgesteckt wurde. Eine Statistik des Bundesamtes für Justiz lässt allerdings erahnen, dass eine grosse Zahl von Fällen betroffen sein könnte.

Unter die zwei Gruppen der «fortgesetzten schweren Steuerdelikte» fallen demnach 4200 der insgesamt 4450 Kontendossiers. Nicht klar ist, wie viele von diesen 4200 Fällen die Unterkategorie schwerer Steuerdelikte durch Nichteeinreichung des W-9 Formulars betreffen. Beim Bundesverwaltungsgericht selber sind insgesamt noch 25 weitere Fälle hängig, die alle in diese Gruppe fallen.

Millionäre und Offshore-Gesellschafter

Im Vergleich mit den USA hatte sich die Schweiz verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe an die USA zu prüfen. Die Vereinbarung wurde getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.

Bereits 2008 war eine erste Serie von Amtshilfeverfahren in die Wege geleitet worden. Bevor allerdings das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der Datenlieferung überhaupt prüfen konnte, ordnete die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) in einem Überraschungscoup die sofortige Herausgabe der Daten der 285 UBS-Kunden an.

Das Bundesverwaltungsgericht kam Anfang dieses Jahres auf Beschwerde Betroffener zum Schluss, dass die Finma damit rechtswidrig gehandelt habe. Wie die Finma gestern mitteilte, wird sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. (SDA/hhs)

BDP reagiert mit Unverständnis

Als Nicht-Jurist könne er das Verdikt nicht nachvollziehen, erklärte der Präsident der Bürgerlich-Demokratischen Partei auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Der Bundesrat habe mit dem Vergleich eindeutig im Interesse des Landes gehandelt und kriege nun von dem Gericht «eins aufs Dach». Der Vergleich hätte zwei verschiedenen Rechtssysteme unter einen Hut gebracht, ohne eines davon zu schädigen. Offenbar hätte erst das neue und erst paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vom Parlament abgesegnet werden müssen. Nun müsse das Parlament dies nachholen. Da die Datenauslieferung bis Juni über die Bühne gehen müsse, sollte die Beratung möglichst noch in der Märzsession erfolgen. Zudem ortet Grunder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er sehe nicht ein, warum das Bundesverwaltungsgericht bei Amtshilfeverfahren erste und letzte Instanz sein müsse.

«Kein Kommentar» vom Bundesrat

Wie die Regierung in einem Communiqué mitteilte, muss sie entscheiden, «auf welche Art und Weise die Umsetzung des Abkommens Schweiz-USA im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sichergestellt werden kann».

Für das Dossier ist der Gesamtbundesrat zuständig, doch hat das EJPD die Federführung. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wollte sich aber nicht dazu äussern. Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz und Bundespräsidentin Doris Leuthard wollten keinen Kommentar abgeben, wie ihre Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagten.

Am nächsten Mittwoch will der Bundesrat aufgrund einer ersten Analyse des Justiz- und Polizeidepatements (EJPD) über das weitere Vorgehen entscheiden.

SVP fühlt sich bestätigt

Der Bundesrat habe nun erneut ein gravierendes Problem mit dem Rechtsstaat, sagte Sprecher Martin Baltisser. Was das betreffe, müsse die Regierung grundsätzlich über die Bücher. «Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden.» Zu klären sei auch, ob die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die in der UBS-Affäre ohnehin im Raum steht, auf diesen Sachverhalt ausgeweitet werden müsse.

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