Abwechslung von Politik und verstaubten Knochen für SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Er begibt sich auf die Tennisbühne und trifft den grössten Schweizer Sportler aller Zeiten.
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Christoph Mörgeli, Roger Federer und Thomas Matter am Montag in Basel. (facebook)
Roger Federers Auftritt am Heimturnier in Basel ist der Publikumsmagnet schlechthin. Auch der kürzlich von der Uni Zürich entlassene SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli liess sich die Gelegenheit nicht nehmen, den 17-fachen Grand-Slam-Sieger in Aktion zu beobachten.
Nach Federers hart erkämpftem Zweisatzsieg (7:5; 6:3) gegen Benjamin Becker kams zum Rencontre zwischen dem Superstar und Mörgeli, der mit Parteikollege Thomas Matter unterwegs war.
Die Möglichkeit, sich mit Federer ablichten zu lassen, nahm Federer-Fan Mörgeli sofort wahr. Das Bild landet umgehend auf Mörgelis Facebook-Profil. Zum Bild schreibt der Zürcher Nationalrat: «Auch in Basel merkt man mittlerweile, woher politisch der Wind wehen sollte».
Wie ist das zu verstehen?
«Mit Herrn Federer spricht man nicht über Politik», stellt Mörgeli gegenüber Blick.ch klar. Es ist kaum denkbar, dass Federer sich mit Mörgeli ablichten liess, weil dieser SVP-Politiker ist. Der Basler ist bekannt dafür, dass er sich viel Zeit für seine Fans nimmt – egal woher sie kommen und wie sie denken.
Mörgeli glaubt vielmehr, dass die SVP in Tenniskreisen generell hohe Sympathie geniesse. Die Eröffnungsfeier empfand er als «ausgesprochen schweizerisch», sagt er.
Er selbst übrigens sieht sich nicht als Tennisexperte – «ich verstehe nicht allzu viel davon» – aber sowohl sein Sohn wie auch seine Tochter seien leidenschaftliche Tennisspieler, die auch an Trainingscamps teilnähmen. Ob der Name Mörgeli demnächst in den Top-Ten der Weltrangliste auftaucht, bleibt aber fraglich. (vuc)
Der Universitätsrat stützt den Entscheid der Uni-Leitung zur Entlassung von Christoph Mörgeli als Oberassistent und Konservator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich. Zudem sieht er keine Anhaltspunkte für politische Hintergründe der Kündigung.
Im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit beurteile der Rat die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Lichte der von der Universitätsleitung festgestellten Kündigungsgründe - ungenügende Leistungen und Verletzung der Loyalitätspflicht - als geboten, heisst es weiter. Für den Universitätsrat lägen keine Anhaltspunkte für politische Hintergründe der Kündigung vor. (sda)