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Asylbewerber im Empfangszentrum in Chiasso (Keystone)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht erachtet die Leistungen für Asylsuchende als «menschenunwürdig». Jetzt soll mehr bezahlt werden.
In Deutschland gibt es umgerechnet etwa neun Franken pro Tag für Asylbewerber: Zu wenig, findet das Verfassungsgericht. Die Leistungen seien unterhalb des Existenzminimums und müssen nun angehoben werden.
Die Beiträge für Asylbewerber in Deutschland liegen bei monatlich 224 Euro und damit um fast 50 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen. Diese betragen 364 Euro für Erwachsene und gelten als Existenzminimum.
Der Gesetzgeber müsse nun unverzüglich eine Neuregelung erlassen. Bis dahin setzte das Gericht eine Übergangsregelung in Kraft, die ab sofort gilt. Laut dieser beziehen Asylsuchende künftig 336 Euro Hilfe.
Neun Franken pro Tag seien nach Ansicht des Gerichts «mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar», schreibt «Spiegel Online». Dieses Recht steht gemäss dem Gericht nicht nur Deutschen zu, sondern allen Menschen, die sich im Land aufhalten.
Das deutsche Grundrecht umfasst etwa die «Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen» und ein «Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben».
In der Schweiz gibt es ähnliche Bestimmungen in der Bundesverfassung. Diese sind aber weniger weitreichend und haben eine geringere rechtliche Bedeutung, da aus den Sozialzielen keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können.
Der Nationalrat entschied im Juni, künftig allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren. Das sorgte in weiten Kreisen für Empörung, es kam gar zu Demonstrationen gegen den harten Asylkurs. In einem Gutachten bejahte das Bundesamt für Migration allerdings die Vereinbarkeit der Massnahme mit der Verfassung.
Die Nothilfe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Sie umfasst zum Beispiel in Bern neben einer Schlafstätte 6.50 Franken am Tag - dies sind weniger als 200 Franken pro Monat. Die Unterstützung wird meist in Form von Gutscheinen herausgegeben. (sda/vuc)
Von April bis Juni 2012 haben 7250 Personen in der Schweiz um Asyl ersucht. Das sind knapp 2 Prozent mehr als im ersten Quartal des Jahres. Gleichzeitig reisten auch viele Asylsuchende aus: 3289 Personen verliessen die Schweiz behördlich kontrolliert auf dem Luftweg.
Davon wurden 1'178 Personen an einen anderen Dublin-Staat überstellt, allein nach Italien waren es 757 Personen. Ausreisen und Asylgesuche nahmen im Vergleich zum selben Zeitraum 2011 markant zu: Bei den Ausreisen liegt das Plus bei 43 Prozent und bei den Asylgesuchen bei 34 Prozent, wie das Bundesamt für Migration am Mittwoch mitteilte.
Die wichtigsten Herkunftsländer der Asylsuchenden waren erneut Eritrea mit 1275 Gesuchen, gefolgt von Nigeria mit 674 Gesuchen und Tunesien mit 611 Gesuchen. (sda)
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