Die langen Verhandlungen kommen endlich zu einem Ende: Die Schweiz und Deutschland haben sich im Fluglärmstreit auf einen Kompromiss geeinigt.
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Endlich konnte sich die Schweiz mit Deutschland beim Fluglärmstreit einigen.
(Keystone )
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Leuthard zum Fluglärm-Deal: «Deutschland erhält mehr Ruhezeiten» (Keystone)
Die Schweiz und Deutschland haben sich im Fluglärmstreit auf einen Kompromiss geeinigt. Die Anflüge werden am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet und lässt werktags bereits eine halbe Stunde früher Anflüge über Süddeutschland zu. Dies teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montagnachmittag mit.
«Der Weg zur Umsetzung und zum Vollzug steht uns jedoch noch bevor», erklärte Bundesrätin Doris Leuthard an der Pressekonferenz heute Abend. 105'000 Anflüge finden heute über den Süddeutschen Raum nach Zürich-Kloten statt.
«Wir sind mittel zufrieden», sagte Leuthard. «Wir haben einiges erreicht, aber natürlich nicht das Optimum.» Es handle sich um einen fairen Vertrag, beide Seiten seien an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen.
«Das neue Konzept sieht vor, dass Montag bis Freitag ab 6.30 Uhr und bis 18 Uhr die Flüge im Nordanflug stattfinden dürfen. An Wochenenden dürfen die Flüge von 9 bis 18 Uhr stattfinden. Dadurch erhält Deutschland mehr Ruhezeiten», erklärte Leuthard weiter.
In der übrigen Zeit müssen die Flüge über Schweizer Territorium stattfinden. Zwei Drittel der Anflüge werden laut Leuthard auch künftig über deutsches Gebiet erfolgen. Ein Drittel fliegt über die Schweiz an.
Für die Schweiz bedeutet dies, dass sie mehr Fluglärm über eigenem Gebiet hinnehmen muss. Wie die Lasten in der Schweiz verteilt werden sollen, ist noch offen. Bis 2020 werden es laut Leuthard rund 20'000 Anflüge sein, die umgelagert werden.
Als mögliche Option in der Vereinbarung enthalten ist der umstrittene gekröpfte Nordanflug. Dabei fliegen die Flugzeuge beim Anflug nach Zürich entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie in die Anflugschneise eindrehen.
Die Umstellung auf das neue Flug-Regime soll bis spätestens 2020 erfolgen.
Die neuen Regelungen werden in einem Staatvertrag festgeschrieben. Dieser muss durch die Verkehrsminister der beiden Länder unterzeichnet werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die eidgenössischen Räte und der deutsche Bundestag ratifizieren.
(SDA)
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