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Ueli Maurers Soldaten müssen ihre Waffe künftig nicht mehr daheim aufbewahren. (Keystone)
Wer die persönliche Waffe hinterlegt, muss weder Gründe dafür angeben noch für die Aufbewahrung zahlen. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnung angepasst und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Delikte und Unglücksfälle mit Ordonnanzwaffen hatten die Debatte darüber in Gang gesetzt, ob Militärs weiterhin verpflichtet werden sollten, ihre Waffen zu Hause aufzubewahren.
Als erster Kanton ermöglichte es Genf Anfang 2008, Ordonnanzwaffen kostenlos im Zeughaus aufzubewahren. In anderen Kantonen wurden parlamentarische Vorstösse zum gleichen Thema eingereicht.
Ende Februar traf die Volksinitiative «für den Schutz vor Waffengewalt» bei der Bundeskanzlei ein. Sie verlangt die Verbannung der Dienstwaffe aus dem Haushalt und auch noch weitere drastische Verschärfungen des Waffenrechts. (SDA/hhs)