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Die Autobiografie von Judith Giovannelli-Blocher wurde mit Geld aus dem Berner Lotteriefonds unterstützt.
(Annette Boutellier/Pixsil)Ist eine Autobiografie ein gemeinnütziges Projekt? Vielleicht wenn auf dem Buchdeckel der Name Blocher steht.
Noch ein paar grosse Jackpots, dann knackt die Landeslotterie ihren bisherigen Rekord beim Spielertrag. Das bestätigt Willy Mesmer, Sprecher von Swisslos.
Die kantonalen Lotteriefonds können sich also auf einen Geldsegen freuen. Pro gespielten Franken landen 30 Rappen in diesen Töpfen – für gemeinnützige Zwecke und den Sport.
Das sind gewaltige Summen. Der Deutschschweiz und dem Tessin flossen letztes Jahr 327 Millionen Franken zu. Zürich erhielt 78 Millionen, Appenzell Innerrhoden 0,81 Millionen Franken.
Manche unterstützte Projekte sind umstritten. Der Lotteriefonds des Kantons Bern half kürzlich Judith Giovannelli-Blocher, der Schwester von Milliardär und SVP-Nationalrat Christoph Blocher. Ihre Autobiografie «Der rote Faden – Die Geschichte meines Lebens» erhielt via Verlag Nagel & Kimche 2800 Franken. «Der Deutschschweizer Markt ist zu klein, um solche Buchprojekte ohne Zuschüsse verlustfrei produzieren zu können. Und eine nationale Förderung gibt es nicht», sagt Verlagsleiter Dirk Vaihinger. Unterstützt würden Publikationen von allgemeinem Interesse, sagt der zuständige Lotteriefonds-Leiter Rico Galli. Bei Giovannelli-Blocher treffe das zu: Sie habe «vielfältige Bezüge zum Kanton Bern».
Die Verteilung des Geldsegens sorgt regelmässig für hitzige Debatten. Jeder Kanton hat andere Regeln. Nationalrat Jürg Stahl (SVP) mahnt: «Der Sport – welcher mehr Mittel aus den Lotterien erhalten sollte – zeigt, wie der verantwortungsvolle Umgang mit den Geldern funktioniert. Die Lotteriefonds dürfen keine Selbstbedienungsläden sein.»
Zu reden gaben kürzlich die 500'000 Franken, welche St. Gallen nächstes Jahr für den Auftritt am Zürcher Sechseläuten ausgibt. Oder die 80'000 Franken, welche im Thurgau für die Feier zur Wahl von Hansjörg Walter zum Nationalratspräsidenten bewilligt wurden. Das Geld sei für «das kulturelle Rahmenprogramm» verwendet worden, das entspreche «absolut den rechtlichen Grundlagen», heisst es bei der Thurgauer Verwaltung. Bei den Aargauer Feiern für Doris Leuthard und Pascale Bruderer floss ebenfalls Lotteriegeld.
Bei der Aufsichtsbehörde Comlot räumt Geschäftsführer Manuel Richard ein: «Punktuell tauchen immer mal wieder fragwürdige Vergabeprojekte auf.»
Dass die Mittel «vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke» verwendet werden müssen, steht seit dem 11. März dieses Jahres sogar in der Bundesverfassung. «Die Aufsichtsgremien in den Kantonen sind nun gefordert, ihre Verantwortung konsequent wahrzunehmen», so Nationalrat Stahl.
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