Damit die Preise wirklich fallen Leuthard schaut Coop und Migros auf die Finger

  • Publiziert: 01.08.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Marcel Odermatt und und Joël Widmer
play Initiativ: Doris Leuthard plant Preiskontrollen für ­Grossverteiler. (Karl-Heinz Hug)

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip kann helfen, die Preise in der Schweiz zu senken. Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard will jetzt sicherstellen, dass die Grossverteiler das Geld nicht in die eigene Tasche stecken.

Die Drohgebärde zeigte bereits Wirkung: Letzte Woche kündigten Grüne und SVP an, gegen die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und die damit verbundene Erleichterung von EU-Importen das Referendum zu ergreifen. Nun will Doris Leuthard (46) ihnen gleich zu Beginn der Unterschriftensammlung den Wind aus den Segeln nehmen.

Die Bundesrätin verspricht im SonntagsBlick-Interview (Seite 20), Migros und Coop auf die Finger zu schauen und dafür zu sorgen, dass beide Grossverteiler die Einsparungen auch wirklich an die Konsumenten weitergeben. Insgesamt sollen durch die Neuerung zwei Milliarden Franken eingespart werden.

«Wir planen, Kontrollen einzuführen», kündigt Leuthard an. Denn hier stehe die Glaubwürdigkeit des Bundes auf dem Spiel. Deshalb hält die Volkswirtschaftsministerin regelmässige Evaluationsberichte für notwendig: «So würde rasch klar, ob die Preisvorteile weitergegeben werden.» Erstellen könnten diese Berichte der Bund selbst oder die Konsumentenorganisationen, im Auftrag des Bundes.

Leuthards Initiative kommt nicht von ungefähr: Bei Migros und Coop ist von der anfänglichen Euphorie für das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht viel übrig. Coop-Sprecherin Denise Stadler: «Bevor wir über Preisvorteile sprechen können, müssen wir das Cassis-de-Dijon-Prinzip erst mal haben. Und dann müsste auch noch klar sein, wie die Verordnungen und der Vollzug aussehen.» Preissenkungen liessen sich nicht von heute auf morgen realisieren. Leuthard weiss: Mit dieser Haltung der Grossverteiler wird der Referendums-Kampf nicht einfach.

So funktioniert das Cassis-de-Dijon-Prinzip

Das Parlament hat in der Sommersession entschieden, das Cassis-de-Dijon-Prinzip einzuführen. Damit sollen künftig Waren, die in einem EU-Staat legal hergestellt wurden, grundsätzlich auch in der Schweiz in den Verkauf kommen können.

Bei den Lebensmitteln gilt die Sonderregel, dass das Bundesamt für Gesundheit vorgängig eine Bewilligung erteilen muss. Nach den Grünen sprach sich letzte Woche auch die SVP-Parteileitung für das Referendum aus. Die notwendigen 50000 Unterschriften müssen bis Anfang Oktober vorliegen.

Eine Dose Red Bull etwa hat in der Schweiz und in der EU zwar den gleichen Inhalt, aber eine leicht unterschiedliche Verpackung. So wird in der EU der Koffeingehalt in Prozent angegeben, in der Schweiz muss diese Angabe in Milligramm erfolgen.

Die spezielle Verpackung macht das Produkt teurer. Dies würde durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip verhindert. Laut Doris Leuthard soll es Einsparungen von bis zu zwei Milliarden Franken bringen.
play Sparbüchse: Mit der EU-Ver­packung könnte Red Bull in der Schweiz billiger angeboten werden. (ZVG)

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