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Doris Leuthard am Montag bei der Verlesung ihres verwirrenden Communiqués. (Keystone)
Der Auftritt von Doris Leuthard am Montag sorgt weiterhin für Konfusion. In einem Communiqué, das mehr Fragen aufwarf als beantwortete, nahm die Bundespräsidentin Bezug auf die geplante Kommandoaktion für die Befreiung der beiden Geiseln in Libyen. Sie erklärte, dass ein Einsatzbefehl bereits erteilt, nachher jedoch wieder zurückgezogen worden sei (Blick.ch berichtete).
Stand also die Elite-Einheit AAD 10 Gewehr bei Fuss bereit, um in Tripolis einzugreifen, bevor sie zurückgepfiffen wurde? Wohl kaum, denn verschiedene Medien berichten, dass ein solcher Einsatz schon in der Planungsphase wieder verworfen worden ist. Dennoch hielt Leuthard gestern vor der Aussenpolitischen Kommission (APK) explizit am Wortlaut des Communiqués fest.
Blick.ch fragte beim renommierten Staatsrechtler und Sicherheitsexperten Rainer Schweizer nach:
Wie sind Leuthards Aussagen zu interpretieren?
Schweizer: Bei dem, was offenbar geplant war, handelt es sich um einen robusten Polizeieinsatz mit einer Spezialistentruppe der Armee. Die Bundespräsidentin muss sich in ihrer Wortwahl geirrt haben. Denn im Sicherheitsrecht ist klar, was das Wort «Einsatzbefehl» bedeutet: Eine militärische Aktion wird gestartet und durchgezogen.
Dieser Darstellung widerspricht Calmy-Reys Aussendepartement.
Eben, das war hier offenbar nicht der Fall: Es hat sich vielmehr um einen Planungsauftrag gehandelt. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb Leuthard auf ihrer Terminologie beharrt.
Sehen Sie gar keine mögliche Erklärung?
Wahrscheinlich liegt das Problem darin, dass sie als Volkswirtschafts-Ministerin nicht Mitglied des Sicherheitsausschusses ist. Diesen bilden die Vorsteher des EDA, des VBS und des EJPD. Vielleicht war sie pikiert, dass sie nicht in die Planungen einbezogen wurde.
War es denn legitim, dass Calmy-Rey einen solchen Einsatz vorbereitete?
Ja. Aber sie hätte unbedingt den Gesamtbundesrat ins Bild setzen müssen. Denn die Verfassung schreibt vor, dass das Kollegium bei wichtigen Geschäften involviert werden muss. Darum handelt es sich bei der Libyen-Affäre zweifellos.
War dieser Verstoss gegen das Kollegialprinzip so schwerwiegend wie jener von Hans-Rudolf Merz, der seine Kollegen ungefähr gleichzeitig nicht über die Probleme der UBS aufklärte?
Nein, das allfällige Versäumnis von Micheline Calmy-Rey und auch Ueli Maurer ist lange nicht so gross wie jenes von Bundesrat Merz in der UBS-Affäre. Dass er das Gremium so lange nicht informiert hat, war absolut unverantwortlich angesichts der Tragweite des Geschäfts.
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Der frühere HSG-Professor Rainer Schweizer meint, Leuthard fühle sich möglicherweise übergangen. (ZVG)