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Heinz, Zürich: Her Goetschel: Bis wo soll denn der Tierschutz gehen? Kann ich nun meinen Nachbarn verzeigen, wenn ich finde, dass er seinen Hund nicht richtig hält?
Antoine Goetschel: Zuerst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen erkundigen, z.B. im «Tier im Recht – transparent»-Praxisratgeber, dann Gespräch suchen mit Nachbarn.
Susanne Faber, Basel: Sie haben ja beim Zürcher Hecht-Prozes heftig verloren. Macht es denn wirklich Sinn, Fischer und Jäger vor Gericht zu zerren? Die Tiere sind ja schon tot.
Antoine Goetschel: Habe ich nicht: Das schriftliche Urteil, das vom Staatsanwalt gewünscht, steht noch aus. Alle von mir vertretenen Tiere sind schon verletzt oder getötet. Die Tat ist angemessen zu untersuchen und die Täter allenfalls zu bestrafen.
Vreni Meier, Zürich: Hallo Herr Goetschel. Ab und zu kommt es vor, dass mein Hund alleine zuhause ist. Nicht länger aber als fünf Stunden. Kann mich nun mein Nachbar anzeigen, weil er meint dass ich mich nicht um meinen Hund kümmere? Antoine Goetschel: Ich sehe in dieser Haltung, wenn sich der Hund gut beschäftigen kann und danach genügend Abwechslung und Sozialkontakte kein grosses Problem. Einzelheiten entnehmen Sie u.a. dem Praxisratgeber «Tier im Recht – transparent».
Martin Baumann, Oberlunkhofen: Wie sehen Sie die Chancen, dass diese Initiative Erfolg hat?
Antoine Goetschel: Grosse, auf die Urteilskraft der Bevölkerung vertrauend, dass mit einem JA eine wichtige Lücke im Tierschutzrecht geschlossen wird: der strafrechtliche Vollzug nämlich.
Philipp Märki Bern: Glauben Sie, dass die Vorlage momentan eine Chance hat? Wir haben doch noch einiges anderes zu tun in der Schweiz...Bankgeheimnis, Libyen, Steueraffäre etc.
Antoine Goetschel: Gerade die unüberschaubare Komplexität im Weltgeschehen erleichtert ein beherztes JA für eine «Bevölkerungsgruppe», die ebenfalls unseren Schutz verdient.
Vela Michael, Bösingen: Herr Goetschel, Sie wollen das Fischen und Jagen verbieten, essen Sie auch Fisch und Fleisch?
Antoine Goetschel: In der Tat esse ich weder Fisch noch Fleisch. Doch lassen es die Mehrheitsverhältnisse in Parlament und in Bevölkerung nicht zu, dass von Jagd und Fischerei abgesehen wird. Deshalb setzen sich viele für tierfreundliche Verbesserungen in diesen Bereichen ein (vgl. die Argumentarien unter http://www.tierimrecht.org/de/argumentarium/.)
Kuno Kunzle Thalwil: Herr Goetschel, im Blick-Artikel vergleichen Sie die Hecht-Geschichte mit dem Eisbären-Baby das durch den Zoo geschleift wird. Dieser Vergleich ist nicht zulässig, oder würden Sie mich anzeigen, wenn ich zuhause eine Spinne habe und diese töte ?
Antoine Goetschel: Weshalb ist er nicht zulässig? Das Tierschutzgesetz schützt alle Wirbeltiere, worunter Spinnen nicht fallen. Und nicht der Tieranwalt würde sie (wenn Sie einen Hund töten würden) anzeigen, sondern Veterinäramt oder eine Tierschutzorganisation.
Beni Spycher, Reinach: Weshalb braucht es einen Tieranwalt? Warum reicht das Tierschutzgesetz nicht aus?
Antoine Goetschel: Weil es auch tatsächlich vollzogen werden muss, auch in Strafverfahren gegen Tierquäler. Wie sonst erklären sich die 150 bis 200 Strafverfahren im Kanton Zürich (2008) im Vergleich zu den bloss 7 in BL oder 1 in VS?
Rico Steiner, Zollikon: Herr Götschel, ihr Sohn fischt auch. Wie handhaben Sie das als Veganer, wenn er einen Fisch nach Hause bringt??
Antoine Goetschel: In der Schweiz fischt mein Sohn m.W. nicht, doch war er mit Ureinwohnern auf Hawaii zum Fischen unterwegs. Gefangen hat er – zum Glück? Leider? – damals nichts. Früher habe ich andere zu überzeugen gesucht. Jetzt sind meine eigenen Essgewohnheiten meine Privatsache und haben keinen Einfluss auf meine Amtsführung.
ElisabethKuenz : Wieso brauchen wir «Tieranwälte»? Es gibt schliesslich ein Tierschutzgesetz, dessen Auslegung Sache des Gerichtes is. Was kommt als nächstes? Der Staatliche Beamtenanwalt, der Der Anwaltanwalt. Macht es Sinn für jede Interessengruppe einen Anwalt, der vom Staat bezahlt wird zu engagieren? Ist die Schweiz nicht schon zu fest bürokratisiert?
Antoine Goetschel: Die Gerichte gelangen praktisch nie in die Lage, das TSchG anzuwenden. In vielen Kantonen werden die Verfahren entweder gar nicht in Gang gesetzt oder zu unrecht von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Statthalterämter klanglos niedergeschlagen. Tiere sind keine Sachen, und wer für ihren Schutz eintritt, gesamtschweizerisch, sorgt dafür mit einem beherzten JA. Beamte können sich bestens selber wehren und einen eigenen Anwalt beiziehen. Einen Beamtenanwalt braucht es deshalb wirklich nicht.
Pepito Perez, Zürich: Macht denn die Staatsanschwaltschaft ihren Job nicht richtig? Wozu braucht es zusätzlich einen Tieranwalt?
Antoine Goetschel: Im Kanton Zürich pflegen wir, laut Aussagen des ersten Oberstaatsanwalts, eine sehr gute Zusammenarbeit. In vielen anderen Kantonen sind allerdings Staatsanwälte an Tierschutzfällen keineswegs interessiert und an einer angemessen gründlichen Untersuchung motiviert. Anders kann ich mir die zahlreichen Fehlentscheide und -begründungen und die in vielen Kantonen bloss sehr wenigen Verfahren (z.B. VS, TI, BL, UR) im Vergleich zu ZH (190 Verfahren im 2008) erklären. Tierschutzrecht wird an der Universität auch nicht gelehrt.
Timo Würgeler, Bolligen: Herr Goetschel, ich habe kein Haustier, weshalb soll ich für den Tieranwalt stimmen?
Antoine Goetschel: Aus Solidarität den – rechtlich wohl – Schwächsten der Gesellschaft gegenüber. Sie können sich gegen ihre Halterinnen und Halter, die für Tierleid verantwortlich sind, nicht selber wehren. Und mit einem JA tragen Sie zu einer menschlicheren Rechtsetzung bei.
Priska Lienhard Zürich: Welche Chance haben die Hundehalter im Fall Zürich-Höngg, rechtlich etwas durchzusetzen?
Antoine Goetschel: Strafrechtlich warte ich die Untersuchungsergebnisse ab. Zivil- und verwaltungsrechtlich kann sich die Frage nach der Staatshaftung ohne weiteres stellen. Durch Beizug spezialisierter Anwälte wäre diesem Aspekt ernsthaft nachzugehen.
Alexander, Marc, Gattikon: Hallo Herr Goetschel, vertreten Sie auch Eichhörnchen?
Antoine Goetschel: Nun, auch Eichhörnchen gehören in den Einflussbereich des Tierschutzgesetzes. Wer diese quält oder mutwillig oder qualvoll tötet oder ohne Bewilligung hält: dessen Dossier landet im Kanton Zürich auf meinem Pult.
haba habakuk, bern: Hallo Herr Götschel, glauben Sie, dass ein Fisch der in einem Netz über Stunden elendiglich erstickt weniger leidet, als ein Fisch der von einem Fischer gefangen, innert Minuten fachgerecht betäubt und getötet wird? Oder ist es einfach so, dass die herkömmliche Art Hechte zu töten (nämlich gar nicht) einfach für weniger Aufsehen sorgt, da man den stundenlangen Todeskampf im Netz nicht sehen kann? Was halten Sie von meiner Haltung, wenn ich behaupte, dass die Menschen den Bezug zur Natur, zum Fressen und gefressen werden, zum ewigen Kreislauf viel eher verlieren, wenn sie anonyme Fischstäbli im Supermarkt kaufen, als wenn sie das Tier, welches sie verspeisen möchten, selber töten müssten? Ein Tier zu töten ist kein Vergnügen, dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit im verborgenen zu tun, löst keine Probleme – vermag uns höchstens über Zusammenhänge und Verhältnisse in der Welt hinwegzutäuschen und bestärkt uns in unserer absurden Haltung, die Krone der Schöpfung und Herr über die Natur zu sein. Es kling vielleicht übertrieben, aber wäre es nicht besser, die Zucht von Tieren, die unglaubliche Überproduktion von Fleisch und Fisch, zu verbieten – und stattdessen die Jagd und Fischerei für die Selbstversorgung auszubauen? Keiner würde den Bach vor seiner Haustüre leerfischen, niemand würde Fisch und Fleisch im Kühlschrank schlecht werden lassen und dann im Müll entsorgen… Unser gestörtes Verhältnis zur Natur würde meiner Meinung nach verbessert – die Wertschätzung und der Respekt vor dem Tier gesteigert. Mit freundlichen Grüssen Habakuk
Antoine Goetschel: Das glaube ich natürlich nicht. Fischmisshandlungen gehören in jedem Fall überprüft. Die Frage stellt sich in rechtlicher Hinsicht, ob sich die Berufsfischer bei der Auseinandersetzung um ein neues Tierschutzgesetz Sonderbestimmungen erkämpft haben, von denen gewisse Tier-freundliche Kreise von «legalisierter Tiermisshandlung» sprechen.
Werner Leu Zell: Wäre Prävention nicht besser als hinterher zu richten?
Antoine Goetschel: Klar, deshalb schreibe ich auch u.a. den Praxisratgeber «Tier im Recht – transparent». Doch was, wenn die Tierschutzwidrigkeit schon eingetreten ist? Gehört nicht für diesen Fall Tierquälerei (die es leider wohl immer geben wird) bestraft?
Jakob Müller, Kriens: Sollte nicht die Prävention verstärkt werden?
Antoine Goetschel: Mit dem neuen TSchG wird das der Fall sein. Und ich selber engagiere mich u.a. mit dem Praxisratgeber «Tier im Recht – transparent» darin. Doch gehört Tierquälerei (die es wohl immer geben wird) nicht angemessen untersucht und bestraft? Meiner Meinung nach doch!
Vela Michael, Bösingen: Ich bin selbst Fischer und finde es bedenklich dass Sie das Angeln verbieten wollen. Jedoch die Fische in der Fischzucht leiden vielmehr, sie verbringen ihr ganzes Leben in Gefangenschaft (zu tausenden in zu kleinen Becken). Der Hecht den der Fischer gefangen hat, hatte wenigstens ein Leben in Freiheit. Wäre es nicht besser konsequenterweise bei der Zucht zuerst Anzeige zu erstatten? Ich habe das Gefühl das unsere Gesselschaft zwar nicht will das Tiere leiden aber auf das Steak vom Zuchtrind will dann trotzdem niemand verzichten. Auch nicht die die für den Tieranwalt stimmen. Ergo müssten wir doch die Ess- und Tiernutzgewohnheiten unserer ganzen Gesellschaft ändern?
Antoine Goetschel: Weshalb kommen Sie darauf, ich wolle das Angeln verbieten? Die Leidenszeit von über 10 Minuten scheint mir aber ungerechtfertigt zu sein. Und bedenkliche Haltungsbedingungen in der Fischzucht sind ebenfalls zu bekämpfen wie durch das Gesetz nicht mehr tolerierte Methoden iMethoen
haba habakuk, bern: sie würden also die netzfischerei verbieten? da sind wir ja bereits in einem Punkt einig...
Antoine Goetschel: Als Tieranwalt habe ich das bestehende Tierschutzgesetz anzuwenden. Ein grosser Spielraum für persönliche Auffassungen bleibt mir da nicht. Alle Tierschutzwidrigkeiten gehören kritisch hinterfragt, oder?
Marco Blaser Zürich: wie sehen sie es wenn wir Von den sogenannten glücklichen Hühner reden? also sicher gibt es angler die sich daneben benehmen aber dies gibt es leider immer.. Aber mit dem SANA Sachkundenachweis und dem Brevet wird dem entgegen gesteuert.... leider noch nicht in dem Unfang wie gewünscht aber ich denke das die Angler die es aus Freude machen sehr rüchsicht nehmen sowohl für Fisch als auch natur. also die wirklich schlimmen Tierfälle behandeln und nicht alle Angler in einen Topf werfen die wissen wie man mit tieren umgeht....
Antoine Goetschel: Leider habe ich auch Verfahren wegen bedenklichen Geflügelhaltungen auf dem Tisch.
Werner Leu Zell: Zitat:«Die Gerichte gelangen praktisch nie in die Lage, das TSchG anzuwenden» Wenn die Gerichte kaum etwas anzuwenden haben in diesem Bereich erscheint ein Tieranwalt überflüssig. Wie rechtfertigen Sie ihre Tätigkeit gegenüber dem Steuerzahler?
Antoine Goetschel: Wer zu einem – mit Kosten verbundenen – Tierschutz JA sagt, muss auch an dessen echten Durchsetzung im Strafrecht gegen Tierquäler interessiert sein.
Kuno Kunzle Thalwil: Sie setzen also alle Wirbeltiere gleich ? Wenn ich einen Hund töte, sollte ich gleich bestraft werden wie wenn ich im Keller eine Maus töte ? Sind sie für ein Verbot von Mausefallen ?
Antoine Goetschel: Die Strafmassempfehlungen der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft sehen keine Abstufungen bei den Wirbeltieren vor. Wie lässt sich die Leidenszeit von – anders vielleicht nicht fernhaltbaren – Mäusen reduzieren?
Alexander, Marc, Gattikon: Gut zu wissen, danke. Wie ist es mit Ameisen? Falls z.B. ein Hund beim spazierengehen auf eine Ameise draufsteht
Antoine Goetschel: Etwas dümmlich argumentiert, wenn ich mir das erlauben darf. Sind Ameisen Wirbeltiere?
Benz Sabina, Bern: Was bringt der Tierschutzanwalt, die Tiere wurden ja schon gequält. Ich finde es sinnvoller, wenn das Tierschutzgesetz richtig angewandt wird und die dazugehörigen Höchststrafen ausgesprochen werden! Auch wenn ich Tiere gern habe, ein Tierschutzanwalt geht zu weit! Jeder Kanton darf ja heute bereits einen Tierschutzanwalt einsetzen, bis auf Zürich fand das niemand nötig, was ich auch begreife!
Antoine Goetschel: Leider werden Tierquälereien wohl immer vorkommen, bei aller – ganz wichtigen – Prävention. Deshalb geht es nicht darum, das eine wichtige gegen das andere wichtige auszuspielen.
Jakob Müller, Kriens: Sollte nicht die Prävention verstärkt werden? Meiner Meinung nach ist die Abschreckung eines Tieranwalt nicht da!
Antoine Goetschel: In Ihrem Kanton besteht auch keiner. Doch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Strafuntersuchung wegen Tierschutzwidrigkeiten viel, viel höher ist und die Bestrafung höher, so schreckt bereits das ab.
Priska Lienhard Zürich: Es waren Traubentrester. Also was heisst das für den Otto-Normal-Hundehalter?
Antoine Goetschel: Vorsicht bei ähnlichen Ausläufen, und ev. eine Klage gegen die hierfür Verantwortlichen? Sh. http://www.tierimrecht.org/de/news/2010/03/3301.php.
S.Ronzani Zürich: Guten Tag Herr Goetschel, Ich würde es sehr begrüssen wenn es einen Tieranwalt geben würde und entlich härtere strafen zustande kämmen.Wir haben leider in grafenried wieder einen Fall von tierschändung. Diesmal betraff es leider eine Stute der ein messer ca. 20 cm in den bauch gerammt wurde sowie wurden ihr mehre stci und schnittverletzungen im schambereich und an den zitzen zugefügt.Die stute musste vom Tierarzt eingeschläfert werden. Wer ein Tier mit absicht derarte schmerzen bereitet soll mit einen massiven Geld und Haftstrafe bestraft werden lg s.ronzani
Antoine Goetschel: Sehr schön! Selber kann ich keine Rechtsauskünfte erteilen. Möchten Sie sich mit der Stiftung TIR unter www.tierimrecht.org in Verbindung setzen? Viel Erfolg!
haba habakuk, bern: ich beziehe mich noch einmal auf ihre Antwort auf meinen Beitrag: Die Frage stellt sich in rechtlicher Hinsicht, ob sich die Berufsfischer bei der Auseinandersetzung um ein neues Tierschutzgesetz Sonderbestimmungen erkämpft haben, von denen gewisse Tier-freundliche Kreise von «legalisierter Tiermisshandlung» sprechen.
Antoine Goetschel: Sollte es nicht darum gehen, das Los aller Tiere in Recht und Ethik zu verbessern, also auch der Fische beim Angeln und bei der Berufsfischerei? Und dies im Rahmen des rechtlichen und politisch Möglichen?
Fabio, Venjo, Zürich: Hallo Herr Götschel. Waren sie schon einmal am wasser, haben ihre Fischerrute ausgeworfen und einen kapitel über 1m grossen Hecht gefangen? Können sie aus eigener Erfahrung sprechen, wie man einen Hecht am besten an land ziehan kann? Wie sie geschrieben haben, hätte man die Schnur durchschneiden sollen. Sind sie sich 100% sicher, dass der Hecht mit 10m und mehr schnurr im Wasser besser davongekommen währe? Ich denke jedenfalls nicht. Ich denke (und ich bin mir sicher viele Fischer auch) man sollte den Tierschutz fördern... jedoch zu welchem Preis? Irgendwo muss man die Grenze setzen. Diese sollte aber nicht bei einem 20 minuten (was relativ normal ist für solch einen Hecht) drill ansetzen. Gruss Venjo
Antoine Goetschel: Fischen war mir nie ein Hobby, und einen Spass daran konnte ich nicht entwickeln. Einen Hecht habe ich nocht nicht geangelt; ich wüsste auch nicht wozu. Doch stellt sich die Frage nach dem Schutz aller dem Tierschutzgesetz unterstellten Tiere, auch der Fische als Wirbeltiere.
Antoine Goetschel: Haben Sie alle herzlichen Dank für Ihr grosses Interesse am Tieranwalt und am Tier in Recht und Ethik, auch nach dem 7. März! Ihr Antoine F. Goetschel
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Antoine F. Goetschel: «Manchmal geht mir das Herz über.» (Keystone)