SVP-Hardliner fordern Justiz soll Mörder ewig verfolgen können

  • Aktualisiert am 14.01.2012
  • Von Simon Hehli

BERN – Kindsmissbrauch verjährt nicht mehr – Mord hingegen schon. Diesen «Missstand» wollen SVP-Hardliner ändern. Und finden sogar einen gewichtigen Verbündeten in der SP.

Die Verjährungs-Initiative hat das Schweizer Strafrecht in Schieflage gebracht: Wer einen 8-Jährigen sexuell missbraucht, muss für den Rest seines Lebens mit einem Prozess rechnen. Wer einen 8-Jährigen hingegen umbringt, dessen Tat verjährt nach 30 Jahren.

Es ist diese «Diskrepanz», die Alfred Heer aus der Welt räumen will. Nach dem Willen des Zürcher SVP-Manns soll auch Mord unverjährbar werden. «Kindsmissbrauch ist schrecklich. Aber Mord ist ein noch schwereres Delikt. Dementsprechend müssen wir das Gesetz anpassen», erklärt er gegenüber Blick.ch.

Noch weiter als Heer will sein Parteikollege Luzi Stamm gehen: Er möchte sämtliche schweren Vergehen gegen Leib und Leben in den Katalog der unverjährbaren Delikte aufnehmen. «Wer einen Menschen zum Krüppel prügelt, soll der Justiz nicht mehr entgehen», fordert er.

Support vom SP-Strafrechtsprofessor

Unterstützung erhalten die beiden rechten Hardliner ausgerechnet von links: Von Daniel Jositsch, SP, der mit ihnen zusammen in der Rechtskommission des Nationalrats sitzt.

Für den Strafrechtsprofessor sprechen keine Argumente mehr für eine Verjährung schwerer Straftaten. «Bei einem Mord verlieren die Angehörigen nie das Interesse an der Bestrafung des Täters. Und Beweismittel werden immer besser. So kann ein Verbrechen auch nach 40 Jahren noch aufgeklärt werden– etwa dank des genetischen Fingerabdrucks», betont Jositsch.

Eine solche Argumentation sei Populismus, wirft ihm Parteikollegin Anita Thanei vor. Natürlich sei das Strafrecht wegen der Verjährungs-Initiative zu einem Flickwerk geworden. «Doch darauf haben wir das Stimmvolk schon vor der Abstimmung hingewiesen. Wir können diese Fehlkonstruktion jetzt nicht einfach korrigieren, indem wir andere Delikte für unverjährbar erklären», sagt die Präsidentin der Rechtskommission.

«Emotionen sind schlechte Ratgeber»

Emotionen seien schlechte Ratgeber in Rechtsfragen, mahnt Thanei ihre Kommissions-Kollegen. Der gleichen Meinung ist CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. Wenn eine Anklage Jahrzehnte nach einer Tat erfolge, lägen kaum mehr Beweise vor und Zeugen könnten sich nicht mehr richtig erinnern. «Dann droht ein Freispruch, der das Opfer oder seine Angehörigen noch mehr schmerzt.»

Solche Einwände beirren Alfred Heer nicht. Er arbeitet an einer Motion, die er in der Rechtskommission einbringen will. Doch Anita Thanei glaubt nicht, dass er dort eine Mehrheit findet – denn selbst SVPler wie Oskar Freysinger oder Yves Nidegger sind skeptisch.

Bei einer Volksabstimmung hätte das Anliegen jedoch gute Chancen, fürchtet Thanei. Denn Gesetzesverschärfungen liegen im Trend, wie auch die 2006 angenommene Verwahrungs-Initiative zeigte. Bloss zeigt nicht mal Alfred Heer grosse Lust, derzeit für sein Anliegen auf Unterschriften-Sammlung zu gehen.

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Politik

Welche Straftaten sollen unverjährbar sein?»

  • 7% Weiterhin nur Kindsmissbrauch und Völkermord.
  • 18% Neu auch Mord.
  • 74% Sämtliche schweren Delikte gegen Leib und Leben.