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Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Alterslimite auch in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll. Dies schreibt er in einer Antwort auf eine Motion von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS).
Das Jugendstrafrecht sei vorrangig ein Massnahmestrafrecht. Der Bundesrat glaubt: Mit erzieherischen und therapeutischen Massnahmen könnten Minderjährige weit wirksamer resozialisiert werden als mit Freiheitsstrafen. Freiheitsstrafen eignen sich nicht dazu, Rückfälle jugendlicher Rechtsbrecher zu verhindern.
Heute können Jugendliche, die nach Vollendung des 15. Altersjahres ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bestraft werden. Wer ein besonders schweres Delikt begeht – etwa Mord -, kann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt werden.
Psychosoziale Reife entscheidend
Entscheidend für die Frage der Mündigkeit ist nach Ansicht des Bundesrats die psychosoziale Reife eines Menschen und nicht die intellektuelle Reife.
Freysinger sieht demgegenüber in dieser Frage die Urteilsfähigkeit als entscheidendes Kriterium. In unserer Gesellschaft gehe man davon aus, dass diese mit 16 erreicht werde. Deshalb solle die Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts grundsätzlich auf 16 Jahre gesenkt werden.
Freysinger möchte gar noch weiter gehen. Die Richter sollen seiner Meinung nach Art und Mass der Strafe vom intellektuellen Reifegrad der beschuldigten Person und vom Grad ihrer Urteilsfähigkeit abhängig machen. Damit könnten auch Jugendliche unter 16 Jahren nach Erwachsenen-Massstäben angefasst werden. (SDA/tmm)
Untersuchungsgefängnis mit Sicherheitsabteilung: das Gefängnis Pfäffikon ZH.- gefaengnisse.zh.ch