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Vor zwei Wochen erst hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Es war illegal, dass die Finma 285 UBS-Dossiers den Amis ausgeliefert hat. Das hätte der Bundesrat tun müssen. Der Fall geht jetzt ans Bundesgericht.
Gestern hat das Gericht wieder entschieden, dieses Mal als letzte Instanz: Der Bundesrat darf den USA keine Amtshilfe leisten, wenns um Steuerhinterziehung geht. Doch genau das hat die Schweiz – bei schwerer, fortgesetzter Hinterziehung – den USA im UBS-Deal zugesichert (siehe Box). Und versprochen: Wir liefern 4450 Dossiers.
Ein Debakel für die Regierung! Das im letzten August als Befreiungsschlag gefeierte Abkommen reisst den Bundesrat noch tiefer in den UBS-Sumpf.
Zum Urteil kam es, weil eine UBS-Kundin gegen die Auslieferung ihrer Daten Rekurs eingelegt hat. Sie hat es unterlassen, ein Formular einzureichen. Für die Steuerverwaltung «betrügerisches Verhalten». Für das Gericht aber nicht, sondern Hinterziehung. Also keine Amtshilfe.
Das Urteil hat direkten Einfluss auf 25 hängige Rekurse, die ähnlich gelagert sind. Schlimmer noch: Bei den meisten der 4450 Dossiers handelt es sich um ähnliche Fälle.
Das bedeutet: Die vertragliche Verpflichtung, den USA 4450 UBS-Kundendossiers zu liefern, kann die Schweiz wohl nicht erfüllen. Die Amis könnten wieder auf die UBS losgehen und sie anklagen. Das wäre das Ende.
Doch so weit sind wir noch nicht. Erstens haben sich die Amis verpflichtet, das rechtsstaatliche Verfahren der Schweiz zu akzeptieren. Demnach dürfen auch Steuertrickser um ihr Recht kämpfen – und gewinnen.
Zweitens haben die USA zugesagt, die UBS auch dann nicht anzuklagen, wenn sich 10 000 UBS-Steuersünder freiwillig melden. Bislang haben das knapp 15 000 getan. Bei welcher Bank sie ihre Konten aber versteckt haben, wissen nicht einmal die Amis selbst.
Eine heikle Situation. Weder die Schweiz noch die UBS können darauf vertrauen, dass sich das Problem dank Selbstanzeigen quasi von selbst erledigt.
Zudem steckt der Bundesrat in der Zwickmühle. Er muss den Deal anwenden, den er so nicht hätte abschliessen dürfen. Gleichzeitig sagt ein letztinstanzliches Urteil: So nicht!
Also wie weiter? Viele Möglichkeiten bleiben nicht. Der Bundesrat könnte – schon wieder! – zu Notrecht greifen. Oder er könnte mit den Amis nachverhandeln. Am wahrscheinlichsten aber ist: Der UBS-Deal kommt nachträglich doch noch vors Parlament! So könnte es laufen: Der Bundesrat beschliesst wegen der besonderen Dringlichkeit, dass der Deal vorläufig weiter angewendet wird – Urteil hin oder her.
Mit diesem Trick gewinnt er aber nur wenig Zeit. Denn im Gegenzug muss er den Vertrag innert 6 Monaten dem Parlament vorlegen. Er wird alles daran setzen, dass die Räte bereits in der März-Session abstimmen.
Christoph Bandli, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, sagt: «Den Staatsvertrag nachträglich noch dem Parlament vorzulegen, ist sicher eine mögliche Lösung.» Würde der Deal dann funktionieren? Würde das Gericht danach die Datenauslieferung gutheissen? «Davon gehe ich aus», sagt Bandli.
Nur: Was passiert, wenn das Parlament dagegen stimmt? Oder entscheidet, der Deal sei referendumsfähig? Dann muss am Ende noch das Volk entscheiden!