Pünktlich zum Tag der Organspende am Samstag werden brisante Pläne aus dem BAG publik: Wir alle könnten bald Organspender sein – per Gesetz.
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510 Organe verpflanzten Schweizer Spitäler 2011. Gebraucht würden viel mehr, die Warteliste umfasst 1089 Organe. Spender bis ins hohe Alter werden dringend gesucht. Infos und Spenderausweise gibt es auf www.swisstransplant.org
(Ringier Infographics)
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BAG-Chef Pascal Strupler (53).
(Remo Nägeli)Es ist eine Aufstellung, hinter der sich unzählige Schicksale verbergen. Am Freitag umfasste die Warteliste 861 Nieren, 116 Lebern, 47 Lungen, 40 Herzen, 24 Bauchspeicheldrüsen und einen Dünndarm. 1089 Organe, auf welche verzweifelte Menschen in diesem Land warten – Tag für Tag, Minute um Minute. Ohne Transplantation könnte ihr Leben rasch zu Ende sein. Traurig, aber wahr: Jeden dritten Tag stirbt in der Schweiz ein Mensch, weil kein lebensrettendes Organ für ihn zur Verfügung steht.
«Dass so viele Menschen sterben, ist so traurig wie unnötig», sagt Franz Immer, CEO von Swisstransplant – der Organisation, die als nationale Stelle für die Zuteilung von Organen zuständig ist. Im europäischen Vergleich steht die Schweiz besonders schlecht da. Auf eine Million Einwohner kamen letztes Jahr nicht einmal 13 Spender. In Frankreich sind es mit 25 fast doppelt so viele, in Spanien mit über 35 beinahe dreimal mehr.
Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ortet Handlungsbedarf. «Die Situation ist bedenklich und unbefriedigend», sagt BAG-Chef Pascal Strupler (53) im Interview mit SonntagsBlick. Sein Amt peilt jetzt einen fundamentalen Systemwechsel an. Wer heute Spender werden will, muss ausdrücklich zustimmen. Jedermann kann bei Swisstransplant einen entsprechenden Ausweis anfordern (siehe Box). Zustimmungslösung nennt man dieses System.
Andere Länder, etwa Frankreich oder Österreich, kennen die sogenannte Widerspruchslösung. Wer sich nicht ausdrücklich dagegen verwahrt, von dem wird angenommen, dass er zur Organspende bereit ist – etwa bei einem tödlichen Unfall. Das BAG prüft zurzeit, wie und wann die Schweiz zu diesem System wechseln könnte.
Erfahrungen im Nachbarland Frankreich zeigen, dass sich dort nur etwa 150 000 Personen im Widerspruchsregister eintragen liessen. Für sie ist eine Organspende in jedem Fall tabu.
In der Schweiz könnte Swisstransplant ein solches Register führen, wie Swisstransplant-Chef Immer bestätigt: «Die Widerspruchslösung wäre für die Schweiz ein Segen, wenn sie richtig ausgeübt wird.» Das bedeutet: Auch bei jemandem, der keinen Widerspruch eingelegt hat, werden nach dem Tod nicht einfach Organe entnommen. Die Angehörigen würden befragt: «Falls sie sich explizit gegen die Organspende aussprechen, müsste man davon absehen.»
Klar ist laut Immer aber auch, dass mit Einführung der Widerspruchslösung deutlich mehr Organe zur Verfügung stünden. Zurzeit prüft das Bundesamt für Gesundheit sämtliche Optionen. Anfang 2013 soll sein Bericht vorliegen Die Analyse wird sich laut BAG-Chef Strupler ausführlich mit der Widerspruchslösung befassen. Dass sie kommt, ist für ihn «denkbar». Greifen könnte sie frühestens in zwei Jahren, weil dazu eine Gesetzesänderung nötig ist. In dem Bericht will Strupler aber auch Massnahmen vorschlagen, die schneller greifen, wie er im Interview mit SonntagsBlick sagt.
Herr Strupler, jeden dritten Tag stirbt in der Schweiz ein Mensch, weil für ihn kein lebensrettendes Organ zur Verfügung steht. Ist das nicht alarmierend?
Pascal Strupler: In der Schweiz sterben tatsächlich zu viele Menschen, weil keine Organe zur Verfügung stehen. Das ist bedenklich und unbefriedigend!
1067 Frauen und Männer sowie Kinder stehen im Moment auf der Warteliste für ein Organ.
Es besteht eindeutig Handlungsbedarf. Wir beschäftigen uns im Augenblick intensiv mit diesem Thema und verfassen im Auftrag des Parlaments einen Bericht, den wir Anfang nächstes Jahr präsentieren. Wir untersuchen vor allem, welche wirksamen Massnahmen andere Länder getroffen haben, die viel höhere Spenderaten haben als wir.
Wie könnte die Situation verbessert werden?
Wir werden im Bericht eine Auslegeordnung präsentieren und anschliessend auch Vorschläge machen. Wir denken an einen Aktionsplan, der auf verschiedenen Ebenen ansetzt und alle Beteiligten – Bund, Kantone, Spitäler – mit einbezieht. Parallel dazu untersuchen wir derzeit vor Ort, also auf den Intensivstationen und vielen Notfallstationen der Schweizer Spitäler, wie der Spendeprozess abläuft. Es gibt ja punkto Spendezahlen grosse regionale Unterschiede. Offensichtlich spielt die spitalinterne Organisation eine grosse Rolle. Wenn sich dort jemand speziell um diese sensible, anspruchsvolle Aufgabe kümmert, sind die Resultate klar besser.
Andere Länder kennen die sogenannte Widerspruchsregel: Wer zur Organspende nicht ausdrücklich Nein sagt, gilt im Fall seines Ablebens als Spender. Wäre das auch für die Schweiz eine Lösung?
Für mich ist ein Wechsel zur Widerspruchslösung denkbar. Unser Bericht wird sich ausführlich mit diesem Aspekt befassen.
Heisst das, dass in der Praxis einem verunfallten Töfffahrer, der hirntot in der Klinik liegt, ohne Nachfrage bei Angehörigen Organe entnommen werden dürften?
Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Angehörigen in der Regel gefragt werden – unabhängig davon, ob eine Widerspruchs- oder eine Zustimmungslösung besteht.
Wie lange würde es dauern, um von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung zu wechseln?
Wir werden Anfang nächsten Jahres die Auslegeordnung und unsere Vorschläge präsentieren. Dann liegt es am Parlament, das Thema zu diskutieren und zu entscheiden. Eine Gesetzesänderung dauert in der Regel etwa zwei Jahre. Unsere Studie wird aber auch Massnahmen aufzeigen, die schneller und ohne Gesetzesanpassungen zu Verbesserungen führen könnten.
Wie halten Sie es persönlich mit der Organspende?
Ich habe seit Jahren einen Spenderausweis. Ich stelle meine Organe zur Verfügung.
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