Neues Gesetz geplant Jeder Schweizer soll Organe spenden!

Pünktlich zum Tag der Organspende am Samstag werden brisante Pläne aus dem BAG publik: Wir alle könnten bald Organspender sein – per Gesetz.

  • Publiziert: 08.09.2012, Aktualisiert: 11.09.2012
  • Von Marcel Odermatt, Philippe Pfister (Text)
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510 Organe verpflanzten Schweizer Spitäler 2011. Gebraucht würden viel mehr, die Warteliste umfasst 1089 Or­gane. Spender bis ins hohe Alter werden dringend gesucht. Infos und Spenderausweise gibt es auf www.swisstransplant.org

(Ringier Infographics)
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BAG-Chef Pascal Strupler (53).

(Remo Nägeli)

Es ist eine Aufstellung, hinter der sich unzählige Schick­sale verbergen. Am Freitag umfasste die Warteliste 861 Nieren, 116 Lebern, 47 Lungen, 40 Herzen, 24 Bauchspeicheldrüsen und einen Dünndarm. 1089 Organe, auf welche verzweifelte Menschen in diesem Land warten – Tag für Tag, Minute um Minute. Ohne Transplantation könnte ihr Leben rasch zu Ende sein. Traurig, aber wahr: Jeden dritten Tag stirbt in der Schweiz ein Mensch, weil kein lebensrettendes Organ für ihn zur Verfügung steht.

«Dass so viele Menschen sterben, ist so traurig wie unnötig», sagt Franz Immer, CEO von Swiss­transplant – der Organisation, die als nationale Stelle für die Zu­teilung von Organen zuständig ist. Im europäischen Vergleich steht die Schweiz besonders schlecht da. Auf eine Million Einwohner kamen letztes Jahr nicht einmal 13 Spender. In Frankreich sind es mit 25 fast doppelt so viele, in Spanien mit über 35 beinahe dreimal mehr.

Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ortet Handlungsbedarf. «Die Situation ist bedenklich und unbefriedigend», sagt BAG-Chef Pascal Strupler (53) im Interview mit SonntagsBlick. Sein Amt peilt jetzt einen fundamentalen Systemwechsel an. Wer heute Spender werden will, muss ausdrücklich zustimmen. Jedermann kann bei Swisstransplant einen entsprechenden Ausweis anfordern (siehe Box). Zustimmungslösung nennt man dieses System.

Andere Länder, etwa Frankreich oder Österreich, kennen die sogenannte Widerspruchslösung. Wer sich nicht ausdrücklich dagegen verwahrt, von dem wird angenommen, dass er zur Organspende bereit ist – etwa bei einem tödlichen Unfall. Das BAG prüft zurzeit, wie und wann die Schweiz zu diesem System wechseln könnte.

Erfahrungen im Nachbarland Frankreich zeigen, dass sich dort nur etwa 150 000 Personen im Widerspruchsregister eintragen lies­sen. Für sie ist eine Organspende in jedem Fall tabu.

In der Schweiz könnte Swisstransplant ein solches Register führen, wie Swisstransplant-Chef Immer bestätigt: «Die Widerspruchslösung wäre für die Schweiz ein Segen, wenn sie richtig aus­geübt wird.» Das bedeutet: Auch bei jemandem, der keinen Widerspruch eingelegt hat, werden nach dem Tod nicht einfach Organe entnommen. Die Angehörigen würden befragt: «Falls sie sich explizit gegen die Organspende aussprechen, müsste man davon absehen.»

Klar ist laut Immer aber auch, dass mit Einführung der Widerspruchslösung deutlich mehr Or­gane zur Verfügung stünden. Zurzeit prüft das Bundesamt für Gesundheit sämtliche Optionen. Anfang 2013 soll sein Bericht vorliegen Die Analyse wird sich laut BAG-Chef Strupler ausführlich mit der Widerspruchslösung befassen. Dass sie kommt, ist für ihn «denkbar». Greifen könnte sie frühestens in zwei Jahren, weil dazu eine Gesetzesänderung nötig ist. In dem Bericht will Strupler aber auch Massnahmen vorschlagen, die schneller greifen, wie er im Interview mit SonntagsBlick sagt.

Herr Strupler, jeden dritten Tag stirbt in der Schweiz ein Mensch, weil für ihn kein lebensrettendes Organ zur Verfügung steht. Ist das nicht alarmierend?
Pascal Strupler: In der Schweiz sterben tatsächlich zu viele Menschen, weil keine Organe zur Verfügung stehen. Das ist bedenklich und unbefriedigend!

1067 Frauen und Männer sowie Kinder stehen im Moment auf der Warteliste für ein Organ.
Es besteht eindeutig Handlungsbedarf. Wir beschäftigen uns im Augenblick intensiv mit diesem Thema und verfassen im Auftrag des Parlaments einen Bericht, den wir Anfang nächstes Jahr präsentieren. Wir untersuchen vor allem, welche wirksamen Massnahmen andere Länder getroffen haben, die viel höhere Spenderaten haben als wir.

Wie könnte die Situation verbessert werden?
Wir werden im Bericht eine Aus­legeordnung präsentieren und anschliessend auch Vorschläge machen. Wir denken an einen Aktionsplan, der auf verschiedenen Ebenen ansetzt und alle Beteiligten – Bund, Kantone, Spitäler – mit einbezieht. Parallel dazu untersuchen wir derzeit vor Ort, also auf den ­Intensivstationen und vielen Notfallstationen der Schweizer Spitäler, wie der Spendeprozess abläuft. Es gibt ja punkto Spendezahlen grosse regionale Unterschiede. Offensichtlich spielt die spitalinterne Organisation eine grosse Rolle. Wenn sich dort jemand speziell um diese sensible, anspruchsvolle Aufgabe kümmert, sind die Resultate klar besser.

Andere Länder kennen die so­genannte Widerspruchsregel: Wer zur Organspende nicht ausdrücklich Nein sagt, gilt im Fall seines Ablebens als Spender. Wäre das auch für die Schweiz eine Lösung?
Für mich ist ein Wechsel zur Widerspruchslösung denkbar. Unser Bericht wird sich ausführlich mit diesem Aspekt befassen.

Heisst das, dass in der Praxis einem verunfallten Töfffahrer, der hirntot in der Klinik liegt, ohne Nachfrage bei Angehörigen Organe entnommen werden dürften?
Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Angehörigen in der Regel gefragt werden – unabhängig davon, ob eine Widerspruchs- oder eine Zustimmungslösung besteht.

Wie lange würde es dauern, um von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung zu wechseln?
Wir werden Anfang nächsten Jahres die Auslegeordnung und unsere Vorschläge präsentieren. Dann liegt es am Parlament, das Thema zu diskutieren und zu entscheiden. Eine Gesetzesänderung dauert in der Regel etwa zwei Jahre. Unsere Studie wird aber auch Massnahmen aufzeigen, die schneller und ohne Gesetzesanpassungen zu Verbesserungen führen könnten.

Wie halten Sie es persönlich mit der Organspende?
Ich habe seit Jahren einen Spenderausweis. Ich stelle meine Organe zur Verfügung.

Sollen Organe von Toten grundsätzlich für andere zur Verfügung stehen?»

Beliebteste Kommentare

  • Roger  Garnier , Buchs ZH
    Bevormundung über den Tod hinaus? Nein Danke. Wenn ich spende dann freiwillig und nich weil ein Chef einer Organhandelsfirma mit meinen Organenn zum grossen Geld kommen will!
  • René  Hofmann , via Facebook
    Jedes Jahr wird auf`s neue gejammert,bezüglich gestiegener Gesundheitskosten. Akzeptiert doch endlich das Unausweichliche.....der menschliche Körper ist nicht für die Ewigkeit geschaffen und wenn die Uhr abgelaufen ist.......tja.......dann ist sie abgelaufen.

Alle Kommentare (107)

  • Mike  Egger
    Organspender sind lebende Tote. Organe können nur dem noch lebenden Körper entnommen werden! Zu diesem Zweck wird alles unternommen, um den Körper so lange wie möglich am Leben zu halten. Ein friedliches Sterben und ruhiges Abschiednehmen ist so nicht mehr möglich. Ab welchem Zeitpunkt ist der Mensch TOT? Für Hirntod wird man erklärt, wenn vom Hirn nur noch wenig Aktivität messbar ist, der Körper kann sich zu diesem Zeitpunkt aber noch selbständig am laufen halten. Wer garantiert, dass gier nicht Fehlentscheide wegen falscher Messungen getroffen werden? Tot ist ein Mensch erst, wenn das Herz und der Kreislauf aufhören zu funktionieren, Nur zu diesem Zeitpunkt können keine Organe mehr entnommen werden.
    • 10.09.2012
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  • Verena  Lobsiger , via Facebook
    BAG-Chef Pascal Strupler 53.
    Remo Nägeli
    Sie sind sicher das Zugpferd, dass als gutes Beispiel als erster seine Organe spenden wird.
    • 10.09.2012
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  • Verena  Lobsiger , via Facebook
    Zwanghaftes Spenden funktioniert nicht! Spendet ein Mensch seine Organe ist es aus
    a inneren Überzeugungung
    b aus dem Grund , weil jeder Mensch über seinen eigenen Körper frei verfügt und sich nicht vergewaltigen lässt von einer Obrigkeit, sprich zwingend Organe spenden.
    • 10.09.2012
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  • Mike  Egger
    "Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Angehörigen in der Regel gefragt werden – unabhängig davon, ob eine Widerspruchs- oder eine Zustimmungslösung besteht."
    Wieso muss sich den dann an der Regel für die Organspende was ändern? Wenn die Angehörigen über ihre Zustimmung zur Organentnahme eh gefragt werden, ist es ja egal ob dies generell passieren muss Rechtssicherheit oder nur aus höfflichkeit geschieht. Wichtig ist dann aber, dass der Willer der Angehörigen und des Verstorbenen auch respektiert und eingehalten wird.
    • 10.09.2012
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  • Elsbeth  Schmid
    Wir sind auf dem Weg wie im Film "Fleisch", Sollte die Organspende gesetzlich werden, dann werden die Reichen länger leben 100 Prozentig!. Nein und nochmals nein. PS: Ich habe freiwillig einen Spenderausweis. Walter Schmid
    • 10.09.2012
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